Halle Halle: Streit um Telebingo-Gewinn
HALLE/MZ. - Wegen versuchten Betrugs und Vereitelung einer Zwangsvollstreckung wurde er am Dienstag zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Denn entgegen vorheriger Absprachen hatte er das Geld nicht mit seinen beiden Mitspielerinnen, einer 63-Jährigen aus Sachsen und einer 68-jährigen Thüringerin geteilt.
Mit dem Kauf eines Telebingo-Loses für drei Euro, das ebenso wie das seiner beiden Mitspielerinnen die Endziffer 75 hatte, war der Hallenser per Zufall für die Sendung ausgewählt worden. Das Schlussspiel der Sendung hatte es in sich: Beim Glücksraddrehen winkte ein dicker Jackpot mit rund 190 000 Euro - falls die Scheibe auf einem Feld mit dem Foto eines der Kandidaten stehen bleibt. "Im Falle eines Gewinnes werden sich heute drei Spieler freuen", hatte Moderator Achim Geimer mehrfach in der
Sendung betont - denn vorab habe sich das Trio zu einer Spielgemeinschaft zusammengeschlossen, sagte er in dem Prozess. Das hatten auch die beiden Frauen bezeugt.
Doch das bestritt der Angeklagte: "Ich teile nicht, jeder ist seines Glückes Schmied", habe er den Mitspielerinnen vorab gesagt. Von dem Geld sei nichts mehr übrig, für Glücksspiel und Frauen habe er alles auf den Kopf gehauen. Und das, obwohl er bereits im Juni 2006 in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht Halle zur Zahlung von rund 63 000 Euro an die sächsische Mitspielerin verurteilt worden ist.
Selbst über eine Zwangsvollstreckung über eine Gerichtsvollzieherin konnte die Rentnerin nicht an ihr Geld kommen. Denn kurz nach dem Zivilprozess hatte Frank A. das Geld von seinem Konto abgehoben. "Heute mache ich mir den Vorwurf, dass man damals etwas schriftlich hätte festgehalten müssen", sagte Bingo-Moderator Geimer vor Gericht. Nach Lotto-Recht dürfe nur an den Hauptgewinner ausgezahlt werden, für Nebenabredungen sei man nicht zuständig.