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Gastronomie in Sachsen-Anhalt Gastronomie in Sachsen-Anhalt: Sperrstunde jetzt Sache der Kommunen

Von Hendrik Kranert-Rydzy 09.09.2014, 20:17
In Sachsen-Anhalt gibt es künftig keine Sperrzeit mehr
In Sachsen-Anhalt gibt es künftig keine Sperrzeit mehr DPA/symbol Lizenz

Magdeburg - Der landesweite Aufschrei war enorm, als Mitte Juli der Plan von Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) bekannt wurde, die landesweiten Sperrzeiten für Gaststätten von 5 bis 6 Uhr auf 1 bis 6 Uhr vorzuziehen. Stahlknechts Erklärungsversuch, der Entwurf der neuen Sperrzeitenverordnung stamme aus der Arbeitsebene seines Ministeriums und sei politisch nicht abgestimmt, verhallte. „Rückfall in die Biedermeierzeit“ und die „antiquierteste Verordnung bundesweit“ schallte es Stahlknecht entgegen. Das verfehlte seine Wirkung nicht.

Auf einer Klausur der CDU-Fraktion stellte Stahlknecht nun seine neue Verordnung vor, die künftig für den gastronomischen Betrieb in Kneipen und Restaurants ganz ohne landesweit verordnete Sperrzeit auskommt. „Wir verzichten künftig auf eine allgemeingültige Sperrzeit“, sagte Stahlknecht, dies sei eine „sehr liberale Regelung“.

Gleichzeitig wahre man die Interessen von Anwohnern, weil Kommunen eigenständig für bestimmte Gaststätten oder auch allgemeingültige Sperrzeiten erlassen können. „Dies ist dann eine Güterabwägung“ zwischen öffentlichen und wirtschaftlichen Interessen auf der einen und denen von Anwohnern auf der anderen Seite, so Stahlknecht. Für Jahrmärkte, Volksfeste und sonstige öffentliche Vergnügungsstätten ist eine Sperrzeit von 22 bis 6 Uhr geplant.

Für Musik,- Tanz-, Theater oder Filmveranstaltungen im Freien oder Festzelten sowie dem Betrieb von Biergärten oder Ausschank in Festzelten soll eine Sperrzeit von 1 bis 6 Uhr gelten.

In der CDU stieß der Vorschlag auf Wohlwollen: „Das ist eine deutliche Verbesserung zu dem, was wir bisher lesen konnten“, lobte Fraktionschef André Schröder. (mz)

Holger Stahlknecht
Holger Stahlknecht
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