Denkmalschutzgesetz in Sachsen-Anhalt Denkmalschutzgesetz in Sachsen-Anhalt: CDU will Eigentümer-Rechte stärken

Magdeburg - Die CDU will den Denkmalschutz in Sachsen-Anhalt liberalisieren. Landtagsfraktionschef André Schröder kündigte an, dies im Falle einer erneuten Regierungsbeteiligung 2016 zu einem wesentlichen Punkt im Koalitionsvertrag zu machen. „Das Denkmalschutzgesetz muss dringend modernisiert werden“, sagt er der MZ. Gleichzeitig kritisierten Unionsvertreter massiv die Denkmalbehörden des Landes.
Zu restriktiv, lebensfremd und zu wenig bürgerfreundlich - auf diesen kurzen Nenner bringt der wohnungsbaupolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Frank Scheurell, das bisherige Gesetz. Die Union wolle daher künftig eine Stärkung von Eigentümerinteressen durchsetzen. Zwar gibt es in Sachsen-Anhalt einen Denkmalrat, doch dessen Mitglieder würden vom Landesamt für Denkmalschutz berufen. „Kritische Geister werden da von vornherein aussortiert“, glaubt Scheurell. Zudem könne das Gremium nur „Anregungen und Empfehlungen“ aussprechen. Künftig soll das Gremium hingegen viel stärker in Entscheidungen eingebunden werden.
Zudem soll im Gesetz eine „Zumutbarkeitsklausel“ fixiert werden. „Wenn sich eine Sanierung für den Eigentümer nicht rechnet, darf er nicht dazu gezwungen werden“, so Scheurell. Zwar gibt es bereits heute Ermessensspielräume, doch die würden von den Gebietskonservatoren des Landesamtes oft nicht genutzt. Jüngstes Beispiel: Die Gardelegener Wohnungsgesellschaft hatte sich bereiterklärt, das älteste Gebäude der Stadt, das aus dem 17. Jahrhundert stammende Trüstedtsche Haus zu kaufen und zu sanieren. Der bisherige Eigentümer war damit überfordert. Der zuständige Gebietskonservator habe aber auf den Erhalt eines im Innenhof des Gebäudes stehenden Schuppens bestanden, sagt Landrat Michael Zieche (CDU). Dies habe die Wohnungsgesellschaft aber aus Rentabilitätsgründen abgelehnt. „Letztlich scheiterte daran die Sanierung, das Haus drohte einzustürzen, so dass wir den Abriss verfügen mussten“, sagt Zieche und beklagt die „Hartleibigkeit“ der Mitarbeiter des Landesamts für Denkmalschutz: „Das war Denkmalschutz bis zum Exzess und am Ende kam nichts heraus“.
Andreas Riethmüller, Chef der Oberen Denkmalschutzbehörde beim Landesverwaltungsamt, bestreitet nicht, dass es immer wieder zu Konflikten komme. „Einige Mitarbeiter des Landesamtes für Denkmalschutz nutzen sehr engagiert ihre Position aus“, so Riethmüller. „Auf diese Weise sind Leute verprellt und verärgert worden.“ Dabei hätte mancher Konflikt mit Gesprächen beigelegt und Kompromisse gefunden werden können.
Dennoch warnt Riethmüller davor, „Einzelfälle zu verallgemeinern“ und ein funktionierendes Gesetz zu ändern. „Viele Dingen liegen nicht am Gesetz sondern sind in Strukturen und Personal begründet“, so Riethmüller. So entstünde immer wieder der Eindruck, das Landesamt sei Genehmigungsbehörde, dieses gebe aber nur Empfehlungen ab. Die Entscheidungsgewalt liege bei den - personell unterbesetzten - Unteren Behörden in den Kreisen und der Oberen Behörde beim Landesverwaltungsamt. (mz)
Landeskonservatorin Ulrike Wendland war für die MZ am Freitag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.