Gerichtliche Betreuer im Burgenlandkreis In Zeitz benötigen rund 300 Personen einen gerichtlichen Betreuer.

Zeitz/Weißenfels - Es gibt Ereignisse im Leben, die einem dramatisch vor Augen führen, dass man mit seinem eigenen Latein plötzlich am Ende ist. Die Betreuung einer schwer kranken Person in der eigenen Familie ist so eine Situation. Was tun? Nicht selten wird dann ein professioneller Betreuer vom Gericht bestellt.
Hilfe für nicht selbstständige Erwachsenen - Gericht stellt Betreuer
So, wie im Fall der Familie von Kornelia Lück aus Draschwitz, die in Sorge um ihre 33-jährige Tochter ist, weil sie sie nicht für selbstständig hält. Der Fall sorgte für Aufsehen und wirft die Frage auf, ob es sich dabei um ein Einzelbeispiel oder durchaus alltägliche Probleme handelt? So einen dramatischen Fall wie in Draschwitz gibt es derzeit in der Region nicht noch einmal, heißt es aus der Betreuungsbehörde des Landratsamtes.
Allerdings bestätigt Anne Gatzmanga, die für den Raum Zeitz zuständige Mitarbeiterin der Behörde, dass es ihrem Verantwortungsbereich im Jahr 2016 etwa 300 Verfahren gegeben habe, in denen es galt, über die Einrichtung einer Betreuung zu entscheiden. Diese Menschen, die Hilfe benötigen, seien körperlich, psychisch oder seelisch krank oder geistig behindert, fügt Gatzmanga hinzu.
Betreuung bedeutet nicht Entmündigung
Kathrin Eiertych, die Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde in Weißenfels ist, fügt hinzu, dass Betreuung nichts mit Entmündigung zu tun habe. Es handele sich um eine Hilfe, die angeboten werde. „Zuerst werden Familienangehörige befragt, ob sie diese Aufgabe übernehmen wollen“, erklärt sie. „Erst wenn Angehörige nicht geeignet, bereit oder gewillt sind, die Betreuung zu übernehmen, wird eine vom Gericht berufene Person als Betreuer eingesetzt.“ Denn auch die Angehörigen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um so eine Betreuung übernehmen zu können. Sie müssen beispielsweise älter als 18 Jahre sein und dürfen keinen Eintrag bei der Schufa (privatwirtschaftliche deutsche Wirtschaftsauskunftei) haben.
16 Betreuer sind für den gesamten Burgenlandkreis zuständig
Trotzdem werde keiner Familie einfach ein Betreuer vor die Nase gesetzt. Auch wenn das ein oftmals vorherrschendes Vorurteil ist. Das Amtsgericht beauftrage zunächst seine Betreuungsbehörde, den jeweiligen Fall zu prüfen. Die Erfahrung lehrt jedoch, dass das in gut 90 Prozent aller Fälle tatsächlich notwendig ist. Insgesamt 16 Betreuer stehen dafür im Burgenlandkreis zur Verfügung. Die Dauer der Betreuungsanordnung wird individuell festgelegt, nach längstens sieben Jahren überprüft und gegebenenfalls verlängert.
Was ein Betreuer macht und was nicht
Spätestens wenn die Entscheidung über eine Betreuung gefallen ist, stellt sich die Kostenfrage. Ines Rieschel, Sachbearbeiterin in der Betreuungsbehörde, macht darauf aufmerksam, dass unterschieden werden müsse, ob die betreffende Person vermögend sei oder nicht. Die Vermögensschongrenze liegt bei 2.600 Euro. Bei Übersteigen dieser Grenze muss die zu betreuende Person selbst für die Kosten aufkommen. Ansonsten zahle der Staat. Auf keinen Fall sei der Betreuer für das Saubermachen oder das Einkaufen verantwortlich. Der Betreuer organisiert die Erledigung dieser Aufgaben aber in der Regel.
(mz)