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Linksextremismus Bundesgerichtshof prüft Urteil gegen Lina E.

Im Mai vorigen Jahres war gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. wegen Überfällen auf Neonazis eine lange Haftstrafe verhängt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - nun prüft es der Bundesgerichtshof.

Von Alexander Schierholz 17.10.2024, 18:39
Lina E. im Gerichtssaal in Dresden. Nun befasst sich der Bundesgerichtshof mit dem Urteil gegen sie.
Lina E. im Gerichtssaal in Dresden. Nun befasst sich der Bundesgerichtshof mit dem Urteil gegen sie. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa)

Leipzig/Karlsruhe/MZ - Der Fall der wegen Überfällen auf auf Neonazis zu einer langen Haftstrafe verurteilten mutmaßlichen Linksextremistin Lina E. beschäftigt erneut die Justiz. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die gegen das Urteil eingelegten Revisionen zugelassen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Im Februar kommenden Jahres will sich der BGH demnach erneut mit dem Fall befassen und das Urteil prüfen.

Die Leipzigerin Lina E., die in Halle Erziehungswissenschaften studiert hatte, war im Mai vorigen Jahres vom Oberlandesgericht Dresden (OLG) zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat am OLG sah es als erwiesen an, dass sie als Mitglied einer kriminellen Vereinigung zwischen 2018 und 2020 an insgesamt sechs Überfällen auf vermeintliche oder tatsächliche Neonazis in Sachsen und Thüringen beteiligt war und in der Gruppe eine „herausgehobene Stellung“ hatte.

Das Urteil gegen Lina E. hatte bundesweit Proteste und Krawalle ausgelöst

Drei weitere Mitangeklagte von Lina E. waren zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten und drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidiger von Lina E. hatten gegen das Urteil Revision eingelegt, daher ist es noch nicht rechtskräftig. Über beide Revisionen will der BGH nun im Februar verhandeln. E. kam nach dem Prozess auf freien Fuß, muss sich aber regelmäßig bei den Behörden melden.

Das Urteil gegen sie hatte bundesweit Proteste und zum Teil gewalttätige Ausschreitungen ausgelöst. So hatte die Polizei wenige Tage später in Leipzig 1.300 Teilnehmer einer mit dem Urteil in Zusammenhang stehenden Demonstration stundenlang eingekesselt, darunter auch Minderjährige. Der Einsatz ist bis heute umstritten.