Argumente vor dem Volksentscheid
Zeitz/MZ. - Gesprächspartner für die 30 interessierten Bürger im Saal waren die Landtagsabgeordneten der CDU Eva Feußner, Markus Kurze und Hans-Jürgen Poser sowie die FDP-Landtagsabgeordnete Judith Röder. Kurze, maßgeblich an der Ausarbeitung des neuen, aktuell gültigen Gesetzes beteiligt und selbst Vater eines zweijährigen Sohnes, verteidigte die neuen Regelungen.
Als einziges Bundesland in Deutschland gewähre Sachsen-Anhalt Kindern von null bis 14 Jahre einen Rechtsanspruch auf Betreuung und habe erstmals in dem Gesetz einen Bildungsauftrag verankert. Der Rechtsanspruch auf Betreuung gelte für alle für fünf Stunden pro Tag, darüber hinaus - wenn es beruflich begründet ist - zehn Stunden. Kurze: "Wir sichern mit dem Gesetz langfristig allen Eltern eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Kinderbetreuung."
Den Zwang zum Sparen hob Eva Feußner hervor. Angesichts eines Zehn-Milliarden-Etats, von dem Sachsen-Anhalt lediglich 44 Prozent selbst erwirtschafte, habe in jeder Haushaltsposition Geld herausgenommen werden müssen. Eine Rückkehr zum alten Kinderbetreuungsgesetz würde das Land jährlich 40 Millionen Euro mehr kosten, die Landkreise nochmals etwa 20 Millionen Euro. Geld, das bei anderen freiwilligen Aufgaben wie Bildung, Sport, Kultur, auch bei den Investitionshilfen gestrichen werden müsse. Feußner nannte das neue Gesetz ein gutes, weil es Mindeststandards vorgebe, den Trägern der Einrichtungen jedoch Gestaltungsmöglichkeiten erlaube. "Es macht Familie und Beruf für Eltern vereinbar und vermittelt Kindern Bildung", sagte sie.
Eine Auffassung, die im Publikum mehrheitlich Zustimmung fand. So bei Heiko Lamm. Er meinte, Sachsen-Anhalt habe jetzt das beste Kinderfördergesetz, ein Ja zum Volksentscheid bedeute einen Schritt zurück. Auch Sibylle Näther argumentierte ähnlich. Sie findet gut, dass sich das Land dieses Kinderfördergesetz leistet und sieht keine Schlechterstellung für Eltern, die mittags ihr Kind aus der Einrichtung holen müssten.
Etwas anders betrachtet Erzieherin Heike Baum die Sache. Jene Kinder, die nach fünf Stunden abgeholt werden müssen, seien oftmals jene, die danach "vor dem Fernseher abgesetzt werden". Und das führe zu einer Benachteiligung der Kinder. Ein Vater fragte: "Wie soll ich einem Kind erklären, dass es mittags nach Hause muss, andere aber bleiben können?" Die Frage blieb unbeantwortet.