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Streit ums Geld Streit ums Geld: Tagewerbener wehrt sich gegen Zwangsgemeinschaft

Von YVETTE MEINHARDT 02.02.2010, 19:29

TAGEWERBEN/MZ. - In seinem Leben hat Uwe Knof schon in manchem Job gearbeitet. Zu DDR-Zeiten war er Heizungsbauer, danach lenkte er Lkw und zuletzt Taxis durch Weißenfels. Seit Sommer ist er arbeitslos und bezieht nach eigenen Angaben Arbeitslosengeld 1. Auf dem Hof reihen sich vier Autos nebeneinander, darunter drei Fahrzeuge mit einem glänzenden Stern. Im Januar 2008 zog er von Weißenfels in ein Mietshaus nach Tagewerben, welches rund 370 Quadratmeter Wohnfläche hat. "Von Amtswegen bin ich jetzt verheiratet. Wenn das Thema nicht so ernst wäre, könnte ich drüber lachen", sagt Knof.

Birgit Beßler zog im April 2008 ebenso in das Haus. Über ein Jahr ging alles gut. Im September 2009 begannen die Auseinandersetzungen mit der Agentur für Arbeit. Von diesem Zeitpunkt an sank das Einkommen drastisch. Erhielt Frau Beßler, wie sie sagt, im August 1 016,16 Euro, so waren es per Bescheid vom 1. September als Bedarfsgemeinschaft je 323 Euro für zwei Erwachsene und je 123 Euro für die zwei Kinder. Der Zuschlag für Alleinerziehende entfiel erst mal. Das Einkommen von Uwe Knof wurde angerechnet. Die erteilten Bescheide sind vorläufig: "Weil die Unterlagen des Herrn Knof noch nicht da sind" - heißt es.

"Wir sind keine Verantwortungs- und Einstellungsgemeinschaft, auch keine Lebensgemeinschaft. Deshalb haben wir gegen alle Bescheide Widerspruch eingelegt", erklärte Knof im MZ-Gespräch und legte eine Akte mit aufwendigem Schriftverkehr vor. Allein am 8. Oktober lagen 13 verschiedene Schreiben im Briefkasten, sagt er. Er selbst habe nie einen Antrag auf Hartz IV und Übernahme von Kosten für die Unterkunft gestellt und möchte das Geld demzufolge nicht haben. Und seines Wissens werde dies nur auf Antrag gezahlt.

Die MZ fragte bei Berndt Lampe, Leiter der Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen (Arge) nach. "Die vorliegende Problematik ist sehr kompliziert und für Außenstehende nur schwer nachzuvollziehen", beginnt Lampe. Demnach habe Birgit Beßler im Februar 2008 zu Protokoll gegeben, sie zieht mit ihren beiden Kindern zu ihrem Lebensgefährten Uwe Knof. Unterschrieben sei der Antrag zum 1. April 2008 zweimal mit Knof. Für das Amt sei daraufhin klar gewesen, dass es eine Lebensgemeinschaft Knof / Beßler gibt. Schon damals legten die Antragsteller Widerspruch ein, diesem wurde stattgegeben, der Zuschlag für Alleinerziehende gezahlt. Diese Verfahrensweise lief bis August 2009.

Danach gab es einen neuen Antrag. Von ihm aber nicht, so Knof. Laut Amt reicht es aber, wenn ein Angehöriger - in dem Fall Birgit Beßler - der Bedarfsgemeinschaft einen Antrag stellt, erklärt Lampe. "Uns liegt zum Beispiel kein Mietvertrag oder Untermietvertrag zwischen Herrn Knof und Frau Beßler vor. Zudem gibt es nur ein Bad, eine Toilette und eine Küche. Dies lässt uns eine Bedarfsgemeinschaft vermuten", fährt Lampe fort. Knof hält dem entgegen, dass es auch in studentischen Wohngemeinschaften oft nur ein Bad oder eine Küche gebe. Als Mitarbeiter sich vor Ort ein Bild machen wollten, wurden sie nicht eingelassen, sagen übereinstimmend Knof und Lampe.

Laut Arge-Chef reiche der Verdacht auf eine Bedarfsgemeinschaft aus, um sie auch zu unterstellen. Der Antragsteller müsse das Gegenteil beweisen, zum Beispiel durch zwei verschiedene Verträge für Energie, Wasser, Heizung. Doch dies sei nicht geschehen. Seit 2006, so Lampe weiter, sei die Beweislast umgekehrt. "Die Antragsteller wollen staatliche Unterstützung. Sie müssen beweisen, dass sie ein Anrecht darauf haben", sagt Lampe. Der Widerspruch wurde abgelehnt. Die Sache liegt jetzt beim Sozialgericht.