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Gleich zwei Prozesse zu Messerattacken Warum die Verhandlungen in Merseburg jedoch Überraschungen bereit hielten

Warum in einem Prozess keine Anklage verlesen und im anderen kein Urteil verkündet wurde.

Von Undine Freyberg 02.05.2021, 06:00
Am Amtsgericht Merseburg werden gleich zwei Verhandlungen zu Messerattacken geführt.
Am Amtsgericht Merseburg werden gleich zwei Verhandlungen zu Messerattacken geführt. Foto: IMAGO / Jan Huebner

Merseburg - „Eigentlich hatte ich das fast schon vermutet“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Kawa am Morgen im Amtsgericht Merseburg. Dort sollte sich ein 48-Jähriger wegen einer Messerstecherei in Merseburg-Süd am 26. September vergangenen Jahres verantworten. Doch der Angeklagte zog es vor zu schwänzen. Staatsanwalt Hendrik Weber beantragte deshalb Haftbefehl.

Prozesse um Messerattacke: Opfer erscheint nicht vor Gericht und Verhandlung wird verschoben

Wann der Prozess beginnen und die Anklage verlesen werden kann, hängt davon ab, wie schnell der 48-jährige B. geschnappt werden kann. B. war bei besagter Messerstecherei schwer verletzt worden und musste notoperiert werden. Doch auch sein Gegenüber, ein 21-jähriger Syrer, wurde bei dem Streit verletzt. Der 21-Jährige wurde deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Er hatte sich mit einem Messer gewehrt, als er von B. mit einem Messer attackiert wurde. Schon in diesem Prozess, der am 25. März zu Ende gegangen war, hatte es B. vorgezogen, nicht zu erscheinen, obwohl er damals nur als Zeuge geladen war.

Im Falle einer weiteren Messerstecherei, die am 25. September 2020 in der Erzbergerstraße stattgefunden hatte, sollte eigentlich in dieser Woche das Urteil gegen den 33-jährigen Angeklagten gesprochen werden. Doch hier grätschte der Anwalt der Nebenklage dem Gericht dazwischen, denn er forderte plötzlich 15.000 Euro Schmerzensgeld für seinen Mandanten, der nach einem Angriff mit einem Gemüsemesser notoperiert und fünf Tage im Krankenhaus bleiben musste.

Unstimmigkeiten über Drogen und Geld führen zu Messerattacke

Der Vorsitzende Richter Jan Stengel machte deutlich, dass er erwartet hätte, dass die Nebenklage etwas früher mit der Schmerzensgeldforderung herausrückt. Vor den Plädoyers und dem Urteil muss sich das Gericht nun zunächst mit dem Antrag beschäftigen. Angeklagter und Opfer kennen sich schon ewig. Ihr verbindendes Element waren die Drogen. Angeblich hatte der angeklagte P. dem Merseburger K. am Tattag ein Handy verkaufen wollen, weil er Geld brauchte. Als er K. nicht antraf, wurde P. der unter Drogen und Alkohol stand, sauer.

Er schnappte sich das Messer aus der Küche von K., dessen Wohnungstür er zuvor eingetreten hatte, und wartete im Treppenhaus auf ihn, wo es dann zu dem blutigen Streit kam. P. Flüchtete und wurde wenig später im Bahnhof Merseburg festgenommen. P. ist seit seiner Jugendzeit drogenabhängig, was zu einer psychischen Störung geführt hat. Er ist mehrfach vorbestraft und wird vermutlich zu einer Strafe im Maßregelvollzug verurteilt werden. (mz)