Konflikt Konflikt: Zu Unrecht gestellt und geschlagen?
Labrun/MZ. - Ein Freund habe ihn mit seinem Trabant von der "Grünen Tanne" im Ortsteil Kolonie abgeholt, wo er zwei bis drei Bier getrunken habe und zum Jugendklub nach Groß Naundorf gefahren. Darauf hin habe sich der Kumpel verabschiedet während er noch Sachen aus dem Auto holte. Als er gerade in den Klub gehen wollte, seien die beiden Ordnungshüter aufgetaucht und hätten ihn unter massiver Gewaltanwendung gezwungen, wie er erzählt, sich einer Atemalkohol-Kontrolle zu unterziehen.
Da er nicht mit dem PKW gefahren sei, habe er dazu keinen Anlass gesehen und sich entsprechend gewehrt. In dem darauf folgenden Gerangel hätte er sich Schürfwunden zugezogen. Die Polizei hätte sogar Pfefferspray gegen ihn eingesetzt. Schließlich von den beiden Ordnungshütern überwältigt, wäre er in Handfesseln zum Revier nach Jessen gebracht und dort wurde eine Blutalkohol-Kontrolle veranlasst. Die habe unstrittig den Wert von 0,69 Promille ergeben. Für ihn ohne Belang, denn er wäre ja nicht gefahren.
Nach der Entnahme sowie Protokollaufnahme sei er einfach vor die Tür gesetzt worden und musste sich um 0.15 Uhr nachts verletzt bemühen, wieder nach Hause zu gelangen. Daraufhin habe er die beiden Polizisten wegen Körperverletzung im Amt angezeigt. Soweit die Darstellung von Udo M.
Gleichwohl, das Gericht in Wittenberg als auch die Berufungskammer in Dessau folgten seiner Schilderung des Sachverhaltes nicht, sondern vielmehr der Aussage der Ordnungshüter, die in dem nachfolgenden Prozess wegen Trunkenheit am Steuer als Zeugen geladen waren. Sie stellten den Vorgang unter einem gänzlich anderen Blickwinkel dar. Auf ihrer Streifenfahrt wäre ihnen ein in Schlangenlinien fahrendes Auto aufgefallen. In Groß Naundorf sei die einzige am Fahrzeug befindliche Person daraufhin zur Alkoholkontrolle aufgefordert worden. Gegen diese habe sich der 29-Jährige massiv gewehrt und die Polizisten beschimpft. Daraufhin hätten sie Pfefferspray eingesetzt, was allerdings wenig half. Erst nach Minuten sei der junge Mann endlich mit vereinten Kräften überwältigt worden. So steht es in der Begründung des Amtsgerichtes, dem auch die Dessauer Richter im Januar folgten.
"Das ist doch ganz klar, die wollten an mir ein Exempel statuieren. Aber so leicht gebe ich nicht auf. Ich verlange Gerechtigkeit. Wenn ich mir schon keinen weiteren Prozess leisten kann, soll wenigstens die Körperverletzung nicht ungesühnt bleiben", forderte der Labruner. Jedoch folgte die Staatsanwaltschaft dem Sachverhalt des inzwischen rechtskräftigen Urteils gegen Udo M. und lehnte ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Ordnungshüter ab. Auch die Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg brachte dem jungen Mann keinen Erfolg. "Ich werde trotzdem nicht aufgeben und weiter um mein Ansehen und Recht kämpfen", machte er sich selbst Mut. Jessens Revierleiter Jörg-Peter Kleie verbürgt sich für die Korrektheit seiner Beamten.