HBO-Druckkammer des Universitätsklinikums in Halle HBO-Druckkammer des Universitätsklinikums in Halle: 25 Tonnen schwere Druckkammer zieht nach Kröllwitz
Halle (Saale) - Der Umzug der Druckkammer des Universitätsklinikums vom Süden der Stadt ins Klinikum in Kröllwitz kostet rund 200.000 Euro. Die Druckkammer in der Dryanderstraße wird ab 6. Juli außer Betrieb genommen und demontiert. Einzelne technische Komponenten werden zudem erneuert, etwa die interne Feuerlöschanlage in der Kammer. Eine Woche später soll die Kammer für den Transport vorbereitet werden. Ein hochkomplexes Unterfangen und ein hoher logistischer Aufwand. Die Kammer wiegt immerhin etwa 25 Tonnen, ist sieben Meter lang und hat einen Durchmesser von 2,8 Metern. Im neuen „Funktionsgebäude 15“ des Klinikums muss eine bereits dafür vorgesehene Fassadenöffnung aufgebrochen werden.
Umzug der Druckkammer trotz ungeklärter Finanzierung
Lange stand der Weiterbetrieb der in Sachsen-Anhalt einzigartigen sogenannten HBO-Druckkammer mit speziellen Therapiemöglichkeiten vor allem in Notfällen - unter anderem bei der Behandlung nach Rauchvergiftung - auf der Kippe. „Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, hat sich das Universitätsklinikum trotz der nicht geklärten Refinanzierung durch die Krankenkassen entschieden, die HBO-Kammer weiterhin zu betreiben“, sagt der Ärztliche Direktor Thomas Klöss. Die HBO-Kammer ist einmalig in Sachsen-Anhalt und darüber hinaus - beispielsweise der 24-Stunden-Betrieb. Das Klinikum verfügt seit Jahren über eine große Expertise auf diesem Gebiet, die bundesweit gefragt ist. 2013 wurden Patienten aus 13 Bundesländern behandelt.
Zukunft des Gebäudes in der Dryanderstraße ungewiss
Was aus dem Gebäude in der Dryanderstraße wird, das eigens für die Druckkammer gebaut wurde, steht noch nicht fest. Das Klinikum hält es nach dem Auszug der HBO-Kammer für nicht mehr betriebsnotwendig und würde es gerne einer anderen Nutzung zuführen, so Thomas Klöss. Beide Universitätsklinika in Sachsen-Anhalt würden aber gerade auf Initiative des Finanzministeriums des Landes zu den Immobilien beraten. „Eine Entscheidung zum Gebäude ist erst nach Abschluss dieser Beratung möglich.“ (mz)