Halle Halle: Mann stürzt von Brücke in den Tod
HALLE/MZ. - Zwei Menschen haben am Mittwoch bei Unfällen auf Halles Straßen ihr Leben verloren. So stürzte sich laut Polizei ein38 Jahre alter Mann in selbstmörderischerAbsicht von einer Brücke an der Bundesstraße 80bei Neustadt in die Tiefe. In Heide-Süd starbein 81-jähriger Rentner, nachdem er mit seinemAuto gegen einen Baum geprallt war.
Wie der Sprecher des Polizeireviers Halle,René Richter, mitteilte, habe sich der 38-jährigeHallenser kurz vor 9 Uhr von der Brücke Weststraße,die die B 80 zum Gewerbegebiet Neustadt überspannt,gestürzt. "Mehrere Fahrzeuge, die in RichtungHalle unterwegs waren und nicht mehr ausweichenkonnten, haben den Mann überrollt und teilweisemitgeschleift", schilderte Richter den Hergang.Der Hallenser sei auf der Stelle tot gewesen.
Wie die ersten Ermittlungen der Polizei ergebenhätten, soll der Mann unter einer psychischenErkrankung gelitten haben. "Die war offenbarFolge eines zurückliegenden Unfalls", sagteRichter. Unmittelbar vor seiner Verzweiflungstatsoll das Opfer versucht haben, sich in seinerWohnung die Pulsadern aufzuschneiden. EinAbschiedsbrief wurde allerdings von den Beamtennicht gefunden.
An der Unglücksstelle auf der B 80 kam eswährend der Ermittlungen durch die Polizeizu enormen Behinderungen für Autofahrer. DerVerkehr konnten nur einspurig fließen.
Nur eine halbe Stunde nach dem Drama auf derBundesstraße ging der Notruf aus der Yorkstraßein Heide-Süd bei Feuerwehr und Polizei ein.Dort war ein 81 Jahre alter Rentner mit demAuto gegen einen Baum geprallt, nachdem ihmnach Angaben der Polizei in seinem Fahrzeugübel geworden war. "Dabei verlor er die Gewaltüber seinen Wagen und stieß frontal gegenden Baum", so Richter.
Laut Polizei verlor der Rentner nach dem Unfalldas Bewusstsein. Ein Notarzt, Sanitäter undFeuerwehrleute versuchten, den Mann zu reanimieren."Allerdings kam für ihn jede Hilfe zu spät",sagte Richter. Die 79 Jahre alte Ehefrau desHallensers, die mit im Auto auf dem Beifahrersitzsaß, kam mit leichteren Verletzungen davon.Laut Richter musste sie dennoch an der Unfallstellebehandelt werden. In beiden Fällen dauerndie Ermittlungen weiter an.