Streit um Pressefreiheit eskaliert Blogger aus Halle verklagt Abgeordnete der CDU
Halle (Saale) - Ein Streit zwischen dem halleschen Blogger Gunnar Hamann und der CDU-Landtagsabgeordneten Kerstin Godenrath droht zu eskalieren. Möglicherweise wird der Fall demnächst vor Gericht verhandelt. Hamann hat bei der Polizei Anzeige gegen Godenrath erstattet, weil sie seiner Meinung nach die Pressefreiheit einschränken würde. Godenrath weist die Vorwürfe zurück und geht mit einem Anwalt gegen Hamanns Blog vor. Der Anwalt schreibt, der Journalist habe wiederum die Rechte Godenraths verletzt und droht mit Schadensersatzansprüchen.
Am 1. Mai hatte Hamann auf seiner Website einen Beitrag veröffentlicht, der den Titel „Querdenker der Lokalpolitik“ trug. Dort berichtete der 32-Jährige hauptsächlich über fragwürdige Aussagen, die das ehemalige FDP-Mitglied Andreas Godenrath, Kerstin Godenraths Schwager, auf der Kurznachrichtenplattform Twitter getätigt hatte. Andreas Godenrath hatte dort etwa gefordert, den Virologen Christian Drosten vor ein Gericht zu stellen. Außerdem würde die ARD Lügen verbreiten. Hamann wies in seinem Blogbeitrag unter dem Zwischentitel „Godenrath und die Godenräthe“ darauf hin, dass auch Kerstin Godenrath auf Twitter aktiv ist und dort ähnlichen Medien folge wie ihr Schwager. Kerstin Godenrath warf Hamann daraufhin vor, sie fälschlicherweise mit sogenannten Querdenkern in Verbindung zu bringen und sie vorzuverurteilen.
„Für mich ist das eine Einschränkung“
Hamann, der seinen Blog-Beitrag nicht löschen wollte, bekam wenige Wochen später Post vom Anwalt Kerstin Godenraths. Außerdem blockierte die damals noch nicht in den Landtag gewählte CDU-Kandidatin den halleschen Blogger im sozialen Netzwerk Instagram. Hamann konnte dadurch nicht mehr auf die Informationen zugreifen, die die 42-Jährige dort veröffentlichte und er konnte ihr Profil nicht mehr in seinen Beiträgen markieren. „Für mich ist das eine Einschränkung“, sagt Hamann auf MZ-Nachfrage. Auf Instagram spiele sich ein Teil der Öffentlichkeit ab und Kerstin Godenraths Blockade mit ihrem offiziellen Account schließe ihn als Online-Journalisten davon aus.
„Es ist absurd, da es keinen Straftatbestand geben kann, der sich mit dem Zugang zu einem Instagram-Account beschäftigt“, sagt Kerstin Godenrath auf MZ-Nachfrage. Hamann habe sich auf einen „Irrweg“ begeben. Wie der Streit weitergeht, ist unklar. Hamann hat seinen Blog-Beitrag im Nachhinein zwar teilweise angepasst, steht aber nach wie vor grundsätzlich zu seinen Rechercheergebnissen. Er habe nur auf Tatsachen hingewiesen.