Anwälte protestieren Anwälte protestieren: Stephan B. leugnet Holocaust und bricht Plädoyer ab
Magdeburg - Der Angeklagte im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle hat seinen Schlussvortrag nach wenigen Minuten abgebrochen. In seinen letzten Worten leugnete der Mann am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg nach etwa drei Minuten seines Vortrags erneut den Holocaust.
Anwälte der Nebenklage protestierten sofort lautstark, die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens unterbrach den Angeklagten. „Das ist eine Straftat, dafür soll er noch mal sitzen“, rief Nebenklage-Anwalt Alexander Hoffmann in den Saal.
„Ich hatte Ihnen das erklärt, Sie dürfen das nicht wiederholen“, sagte Mertens dem Angeklagten, der schon mehrmals den Holocaust geleugnet hatte. Daraufhin brach der Angeklagte seinen Vortrag ab. Schon vorher hatte er im Prozess den Holocaust geleugnet. Mertens unterbrach die Sitzung und gab dem Angeklagten erneut die Gelegenheit zu einem letzten Wort, der wollte sich aber nicht mehr äußern.
Stephan B. trägt krude antisemitische und rassistische Erzählung vor
Zuvor hatte er erneut krude antisemitische, rassistische, und antifeministische Verschwörungserzählungen vorgetragen und das Verfahren gegen ihn als einen Schauprozess bezeichnet. Seine Verteidigung hatte zuvor ausdrücklich das faire Verfahren gelobt und den Opfern und Hinterbliebenen tiefes Mitgefühl ausgesprochen. Die Verteidigung forderte das Gericht zu einem „gerechten Urteil“ auf. Am 21. Dezember will Mertens das Urteil verkünden.
Am 9. Oktober 2019 hatte ein Terrorist versucht, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Er scheiterte an der massiven Tür, erschoss daraufhin die Passantin Jana Lange und später in einem Döner-Imbiss Kevin Schwarze. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen. Der Prozess läuft seit Juli vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, aus Platzgründen findet er jedoch in Magdeburg statt.
Der 28-jährige Deutsche Stephan B. hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Verschwörungstheorien begründet. Die Bundesanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, die Nebenklage schloss sich der Forderung an. (dpa)