1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halle
  6. >
  7. Anwalt: Schwierigstes Mandat : Anwalt: Schwierigstes Mandat : Verteidigung fordert "gerechtes Urteil"

Anwalt: Schwierigstes Mandat  Anwalt: Schwierigstes Mandat : Verteidigung fordert "gerechtes Urteil"

09.12.2020, 10:22
Der Angeklagte Stephan B. sitzt im November zwischen seinen Verteidigern Hans-Dieter Weber (l) und Thomas Rutkowski.
Der Angeklagte Stephan B. sitzt im November zwischen seinen Verteidigern Hans-Dieter Weber (l) und Thomas Rutkowski. dpa

Magdeburg - Im Verfahren um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle hat die Verteidigung das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg zu einem „gerechten Urteil“ aufgerufen. Ein bestimmtes Strafmaß forderte Verteidiger Hans-Dieter Weber in seinem Plädoyer am Mittwoch nicht. Der Anwalt räumte ein, dass die tödlichen Schüsse des Attentäters auf Jana Lange und Kevin Schwarze den Tatbestand des Mordes erfüllen.

Der Angriff auf die Synagoge sei jedoch, anders als von der Bundesanwaltschaft gefordert, nicht als versuchter Mord zu werten. Der Angeklagte sei von seinem Versuch, die Synagoge zu stürmen, von sich aus zurückgetreten, sagte Weber. Außerdem habe das psychiatrische Gutachten ergeben, dass der Angeklagte schwere psychische Probleme habe. Das mindere die Schuldfähigkeit. Der psychiatrische Gutachter hatte zwar psychische Probleme beim Angeklagten festgestellt, ihn aber als voll schuldfähig beurteilt.

Am 9. Oktober 2019 hatte ein Terrorist versucht, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Er scheiterte an der massiven Tür, erschoss daraufhin die Passantin Jana Lange und später in einem Döner-Imbiss Kevin Schwarze. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen. Der Prozess läuft seit Juli vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, aus Platzgründen findet er jedoch in Magdeburg statt.

Verteidiger von Stephan B. leitet Plädoyer mit persönlichen Worten ein

Der 28-jährige Deutsche Stephan B. hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Verschwörungstheorien begründet. Die Bundesanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, die Nebenklage schloss sich der Forderung an. Das Urteil erwartet das Gericht am 21. Dezember.

Weber leitete sein Plädoyer mit sehr persönlichen Worten ein. Das Mandat sei das schwierigste seiner Karriere gewesen. Der Anwalt würdigte zu Beginn seines Vortrags die Aussagen der Hinterbliebenen und Überlebenden des Anschlags. Vor allem die Aussage einer Rabbinerin, die in der Synagoge gewesen war, und des Vaters von Kevin S. habe ihn tief berührt. „Ihm aber natürlich auch allen anderen Opfern und Angehörigen gilt mein tiefstes Mitgefühl“. (dpa)

Einer der beiden Verteidiger von Stephan B.: Hans-Dieter Weber
Einer der beiden Verteidiger von Stephan B.: Hans-Dieter Weber
dpa