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Verwaltungsgericht Halle Klage von AfD-Mann gegen OB-Wahl in Bitterfeld-Wolfen gescheitert: Armin Schenk bleibt im Amt

Werbung in Altenheimen, Veranstaltungen bei der Feuerwehr: Das Verwaltungsgericht Halle musste über eine mögliche Beeinflussung des Wahlergebnisses der Bitterfeld-Wolfener Oberbürgermeisterwahl entscheiden. So fiel die Begründung aus.

Von Ulf Rostalsky Aktualisiert: 15.01.2025, 17:13
Vor dem Verwaltungsgericht in Halle wurde die Klage gegen die OB-Wahl in Bitterfeld-Wolfen verhandelt.
Vor dem Verwaltungsgericht in Halle wurde die Klage gegen die OB-Wahl in Bitterfeld-Wolfen verhandelt. (Foto: Ulf Rostalsky)

Wolfen/Halle/MZ. - Die Klage gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl in Bitterfeld-Wolfen ist am Mittwoch, 15. Januar, vom Verwaltungsgericht Halle abgewiesen worden. Eine Berufung gegen das Urteil ist nicht möglich. Damit steht fest, dass der seit 2017 amtierende Oberbürgermeister Armin Schenk (CDU) in Kürze für eine zweite siebenjährige Amtszeit vereidigt werden kann.