Ein Jahr Haft für Besitz von Waffen
Dessau/Wolfen/MZ/abe. - Zum einen ließ sich der 55-Jährige mit der zuvor erklärten Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß umfassend geständig ein. Zum anderen hatte er die Waffen nur in Besitz und führte sie nicht in der Öffentlichkeit mit sich. Und schließlich hatte er die Gegenstände schon vor längerer Zeit erworben, um seine Sammelleidenschaft zu befriedigen.
Negativ fielen indes die außerordentlich zahlreichen Vorstrafen ins Gewicht. Engelhard erinnerte daran, dass sich die Kammer mit der Freiheitsstrafe, welche sich im unteren Rahmen bewegt, an die Absprache des ersten Verhandlungstages hielt. Zumal sich bereits durch den Verzicht auf die Strafverfolgung eines zunächst mit angeklagten Diebstahls von zwei Pullovern (die MZ berichtete) die zu erwartende Gesamtstrafe reduzierte.
Verteidiger Wilfried Piesker sah seinen 55 Jahre alten Mandanten als Person dennoch etwas "zu negativ bewertet". Der Anwalt ging von einem relativ geringen Schuldgehalt aus, denn Remo M., der eine außerordentliche Fülle von Waffen in seinem Bungalow bei Garitz zu Dekorationszwecken untergebracht hatte, habe die öffentliche Ordnung und Sicherheit weder gefährdet noch gestört oder beeinträchtigt. Das umfangreiche Arsenal an Waffen, zu dem neben mehreren Flinten auch Wurfsterne und Stoßdolche gehörten, sei für dritte Personen unzugänglich aufbewahrt worden.
Der Angeklagte selbst hatte in einem umfangreichen Schlusswort sein Unverständnis über die ihm zur Last gelegten Vorwürfe zum Ausdruck gebracht. Für die Waffen hätten Futterale und Schränke zur Verfügung gestanden. Hätte sich jemand an denen zu schaffen machen wollen, wäre die Schlüsselgewalt über die Behältnisse erforderlich gewesen. Über die habe aber nur er allein verfügt.
Im Übrigen habe er die Waffen niemals zur Machtausübung genutzt. "Ich bin doch kein Irrer, der in Schulen rein schießt", sagte M., für sich einen Freispruch reklamierend.
Ein solcher Ausgang des Prozesses war freilich ausgeschlossen, denn die zweite Instanz hatte eine siebenmonatige Freiheitsstrafe, die das Amtsgericht Berlin-Tiergarten gegen M. verhängte, zwingend einzubeziehen.