Tödlicher Messerangriff in Wolmirstedt Ehrverletzend, aber nicht volksverhetzend: CDU-Politiker Gürth nach Tweet freigesprochen
Er schrieb nach einem Messermord durch einen Afghanen: „Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen.“ Der CDU-Politiker Detlef Gürth ist vor dem Amtsgericht Aschersleben vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Wie das Gericht die Entscheidung begründet.

Aschersleben/MZ - Der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth ist am Freitag vor dem Amtsgericht Aschersleben (Salzlandkreis) vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft Halle hatte den 62-Jährigen wegen eines Texts angeklagt, den Gürth im Juni 2024 auf der Online-Plattform X (früher Twitter) veröffentlicht hatte.
Gürth hatte dort infolge eines tödlichen Messerangriffs durch einen Afghanen in Wolmirstedt (Börde) geschrieben: „Gut, dass die Polizisten diesen feigen, hinterlistigen Afghanen erschossen hat.“ Und: „Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland.“ Der Text war mehrere Stunden abrufbar, bevor er von der Onlineplattform verschwand.
17. Juni 2024: Tödlicher Messerangriff in Wolmirstedt
(Kamera: Thomas Schulz, Schnitt/Sprecher: Christian Kadlubietz)Hinweis: Sollte das Video nicht angezeigt werden, laden Sie bitte Ihren Browser neu.
Richterin Simone Rebeski sah den Straftatbestand der Volksverhetzung am Freitag nicht erfüllt: Gürth habe weder das Lebensrecht von Afghanen bestritten noch habe er sie als unterwertig bezeichnet.
Zwar sei die Bezeichnung „Pack“ eine Ehrverletzung, so die Richterin, aber kein Eingriff in den Kernbereich der Menschenwürde. Dieser wäre erst dann gegeben gewesen, wenn Gürth beispielsweise zur Verletzung oder Tötung von Afghanen aufgerufen hätte. „Aber das hat er nicht getan“, begründete Rebeski.
Staatsanwaltschaft Halle forderte Geldstrafe von 18.000 Euro
Die Staatsanwaltschaft Halle hatte stattdessen eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 200 Euro gefordert, insgesamt 18.000 Euro. Gürth habe mit seinem Text versucht, „die Grenzen des Sagbaren zu verschieben“, so die Strafverfolger. „Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist das ein Angriff auf die Menschenwürde aller in Deutschland lebenden Afghanen.“
Gürth bestritt die Vorwürfe vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft stelle ihn in der Anklage als „Höcke Sachsen-Anhalts“ dar, „das finde ich ehrverletzend“. Gemeint ist der AfD-Politiker Björn Höcke, der im vergangenen Jahr wegen rechtsextremer Äußerungen vor dem Landgericht Halle verurteilt worden war. Gürth sei „entsetzt“ über Interpretation seines Online-Texts durch die Staatsanwaltschaft. Er habe lediglich gefordert, dass schwere Straftäter das Land verlassen sollen. „Das teile ich immer noch“, sagte Gürth vor Gericht.
Fall könnte in die nächste Instanz gehen
Er betonte, kurz vor dem Fall in Wolmirstedt habe es bereits einen Messermord durch einen Afghanen in Mannheim gegeben, bundesweit sei über Abschiebungen diskutiert worden.
Der Abgeordnete räumte aber ein: „Der Tweet ist schon heftig“. Gürth habe den Text in einer hoch emotionalen Situation geschrieben. „Ich hätte ihn nicht so formulieren sollen.“
Gürth gehört seit Jahrzehnten zu den prominenten CDU-Politikern des Landes: Er ist der dienstälteste Landtagsabgeordnete, war einst Parlamentspräsident und ist aktuell Chef des Finanzausschusses.
Die Staatsanwaltschaft kann innerhalb einer Woche Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Dann könnte der Fall in die nächste Instanz gehen.