Grundsteuerreform Ascherslebener Lauben- und Garagenbesitzer sollen keine Grundsteuer auf Verdacht zahlen
Besitzer von Lauben und Garagen auf fremden Grundstücken sind durch die neue Grundsteuerreform nicht mehr zahlungspflichtig. Die Ascherslebener Stadtverwaltung warnt vor unnötigen Überweisungen.
Aschersleben/MZ/LT. - Wer eine Laube oder eine Garage auf fremdem Grund und Boden besitzt, soll ohne neuen Grundsteuerbescheid kein Geld an die Stadt Aschersleben zahlen. Das teilt die Stadtverwaltung in Zusammenhang mit der Grundsteuerreform mit, die solche Besitzverhältnisse seit 1. Januar neu regelt.