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  7. Grundsteuerreform: Was Laubenbesitzer jetzt wissen müssen

Grundsteuerreform Ascherslebener Lauben- und Garagenbesitzer sollen keine Grundsteuer auf Verdacht zahlen

Besitzer von Lauben und Garagen auf fremden Grundstücken sind durch die neue Grundsteuerreform nicht mehr zahlungspflichtig. Die Ascherslebener Stadtverwaltung warnt vor unnötigen Überweisungen.

Aktualisiert: 28.01.2025, 14:55
Eigentümer von Lauben und Garagen, die auf fremdem Grund und Boden stehen, brauchen keine Grundsteuer mehr zahlen.
Eigentümer von Lauben und Garagen, die auf fremdem Grund und Boden stehen, brauchen keine Grundsteuer mehr zahlen. (Symbolfoto: Detlef Anders)

Aschersleben/MZ/LT. - Wer eine Laube oder eine Garage auf fremdem Grund und Boden besitzt, soll ohne neuen Grundsteuerbescheid kein Geld an die Stadt Aschersleben zahlen. Das teilt die Stadtverwaltung in Zusammenhang mit der Grundsteuerreform mit, die solche Besitzverhältnisse seit 1. Januar neu regelt.