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Zusatzstoffe auf dem Obst Zusatzstoffe auf dem Obst: Zitrone verhindert braune Äpfel

Von Kerstin Metze 23.01.2004, 18:11

Halle/MZ. - Doch nicht immer stehen Obst und Gemüse so zur Verfügung, wie sie die Natur hervorgebracht hat. Die Verbraucher greifen auch auf tiefgekühlte Produkte zurück, auf geschälte Dosenware, denen mitunter Zusatzstoffe wie Antioxidantien beigegeben sind. Sind diese Produkte gesundheitlich bedenklich?

Nein, gesundheitlich bedenklich sind industriell verarbeitetes Obst und Gemüse nicht, wenngleich die gesunden Inhaltsstoffe mitunter auch im Produktionsprozess leiden. Aber: Zusatzstoffe mit den entsprechenden E-Nummern dürfen in Lebensmitteln nur verwendet werden, wenn sie vom Gesetzgeber zugelassen worden sind unter der Maßgabe, dass sie gesundheitlich unbedenklich und für den vorgesehenen Zweck notwendig sind sowie einen Nutzen für den Verbraucher haben.

Antioxidantien wirken gegen Freie Radikale, das sind aggressive Sauerstoffverbindungen, die Körperzellen angreifen. Als Antioxidantien wirken beispielsweise wenige Tropfen Zitronensaft. Sie können verhindern, dass geschälte Äpfel, die ein paar Stunden liegen, sich verfärben. Chemisch gesehen findet eine so genannte Oxidation statt: Der Luftsauerstoff reagiert mit den Inhaltsstoffen des Apfels. Die im Zitronensaft enthaltene Ascorbinsäure (Vitamin C) hat eine antioxidative Wirkung, verhindert also das Braunwerden. Ganz ähnlich wirken die Tocopherole (Vitamin E) in den Samen vieler ölhaltiger Pflanzen und Getreidearten.

Neben den genannten natürlich vorkommenden Ascorbaten und Tocopherolen gibt es auch synthetisch hergestellte Antioxidantien. Dazu gehören Gallate (E 310 bis E 312) sowie Buthylhydroxianisol (E 320). "Sie dürfen im Unterschied zu den allgemein zugelassenen Ascorbaten und Tocopherolen nur in begrenzten Mengen verwendet werden", erklärt Ute Gomm vom Infodienst Ernährung in Bonn.

Synthetische Antioxidantien sind erlaubt für die Herstellung von

- Suppen, Brühen, Saucen

(Trockenprodukte)

- Kartoffelerzeugnisse auf Basis

gekochter Kartoffeln,

- Knabbererzeugnisse

auf Getreidebasis,

- Kuchenmischungen,

- Kaugummi,

- Fette und Öle für die

gewerbliche Herstellung

von Lebensmitteln und

- verarbeitete Nüsse.

Außer den speziell als Antioxidantien gekennzeichneten technologischen Hilfsstoffen wirken noch andere Zusatzstoffe antioxidativ: Schwefeldioxid, Sulfite und Leci- thine.

Obst und Gemüse sollten möglichst mit Schale verzehrt werden. Die gesundheitsfördernden sekundären Pflanzenstoffe befinden sich vor allem in den Randschichten von Früchten und bei Salat in den äußeren Blättern, so der Verbraucherinformationsdienst aid in Bonn. Auch Karotten sollten demnach besser nicht geschält werden: Eine dünne äußere Schicht enthalte 85 Prozent der als Krebs vorbeugend geltenden Pflanzenstoffe.

Zudem sei der Verzehr von ungeschälten Äpfeln gesünder, als lediglich den Saft zu trinken: Bei der Herstellung von Apfelsaft verbleiben dem aid zufolge 80 Prozent der gesundheitsfördernden Farbstoffe, die so genannten Flavonoide, im Pressrückstand. Am besten sei es, wenn die Pflanzen im Freiland gewachsen sind und als reife Früchte geerntet werden.

Manche Lebensmittel werden insgesamt als ganze Masse oder oberflächlich gefärbt, um den natürlichen Farbton, der durch Kochen oder andere Behandlungen verloren geht, wieder herzustellen. Denn das Auge isst mit, heißt es sprichwörtlich.

In der Europäischen Union sind derzeit 43 unterschiedliche Farbstoffe zugelassen. Darunter fallen künstliche Farbstoffe, die gegen Hitze, Säure, Licht stabil sind. Bestimmte Pflanzen- und Fruchtauszüge wie zum Beispiel Karotten-, Holunder- oder Rote Bete-Saft werden nicht als Zusatzstoffe betrachtet, sie gelten als färbende Lebensmittel.

Farbstoffe müssen auf dem Etikett von verpackten Lebensmitteln mit ihrem Klassennamen in der Zutatenliste genannt werden sowie mit der chemischen Bezeichnung oder ihrer E-Nummer. So kann laut der Verbraucher Beratung aid der Konsument selbst entscheiden, ob er gefärbte Lebensmittel kaufen will. In vielen Fällen gibt es von dem Produkt auch eine ungefärbte Alternative.

Seit November 2003 sind die neuen Vorschriften der Europäischen Union für gentechnisch veränderte Lebensmittel rechtskräftig. Damit gelten vor allem bei der Kennzeichnung verschärfte Regeln, zugleich stehen neue Zulassungen gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU bevor, wie der Bundesverband der Verbraucherinitiative in Berlin mitteilte.

Nach Ansicht von Bundesvorstandsmitglied Gerd Speisberg bringen die neuen Vorschriften für Verbraucher mehr Transparenz. Jede Anwendung gentechnisch veränderter Pflanzen müsse nun auf dem Etikett angegeben werden, und zwar unabhängig davon, ob sie im Endprodukt nachweisbar seien. Auch die Zulassungsverfahren und die wissenschaftlichen Sicherheitsbewertungen seien künftig in großen Teilen öffentlich zugänglich, sagte Speisberg. Die neue Kennzeichnungspflicht muss bis zum 18. April 2004 umgesetzt werden.

Verbraucher können sich ab sofort im Internet informieren, welche Lebensmittelhersteller gentechnisch veränderte Stoffe verwenden. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg wurde dazu von den Verbraucherzentralen unter der Adresse http: / /www.vzhh.de
eine Datenbank eingerichtet, die ständig aktualisiert wird. Die Liste sei das Ergebnis einer Befragung von mehr als 400 Lebensmittelherstellern von November 2000 bis Februar 2002, heißt es.

Aus der Liste geht nach Angaben der Verbraucherschützer auch hervor, welche Lebensmittel betroffen sind und in welchem Umfang die Firmen darüber informierten. Bislang seien die Verbraucher im Allgemeinen nicht zufrieden mit der Kennzeichnung, hieß es.

Literaturtipp: Löbbert / Hanrieder / Berges / Beck: Lebensmittel - Waren, Qualitäten, Trends. Verlag Europa-Lehrmittel

Haan-Gruiten, ISBN: 3-8085-9866-2

Näheres im Internet unter www.transgen.de