Wohnen Wohnen: Alte Heizkessel stehen vor dem Aus

Köln/dpa. - Für viele alte Heizungsanlagen läuft bald die Uhr ab. «Modernisisiert werden müssen bis spätestens zum 1. November 2004 alle Heizungen, die bei den Messungen nach der ersten Bundes-Immissionschutzverordnung die verschärften Abgasverlust-Grenzwerte nicht einhalten», sagt Dieter Stehmeier, technischer Vorstand beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in St. Augustin bei Bonn. Der verschärfte Abgasverlust-Grenzwert der Heizung dürfe dann bei Anlagen bis zu 25 Kilowatt maximal 11 Prozent betragen. Bei 25 bis 50 Kilowatt-Anlagen liege der Wert bei höchstens 10 Prozent. Um diese Werte zu erreichen, ist es aber nicht immer notwendig, die Anlage komplett zu erneuern. Zuweilen hilft auch eine neue Einstellung oder ein neuer Brenner.
Erneuert oder modernisiert werden müssen aber nicht nur bei der Schornsteinfeger-Einstufungsmessung «durchgefallene» Geräte, so Stehmeier. Auch die seit dem 1. Februar 2002 geltende Energieeinsparverordnung macht Hausbesitzern Druck. Denn nach den Bestimmungen der Verordnung müssen alle Öl- und Gaskessel, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert wurden, bis zum 31. Dezember 2006 ausgewechselt werden. Dabei spielt es nach Angaben der Stiftung Warentest in Berlin keine Rolle, welche Abgaswerte die Kessel erreichen. Verschont werden allerdings Eigentümer, die ihre Ein- und Zweifamilienhäuser selbst nutzen. Für diese gelte die Frist nicht. Die Nachrüstpflicht greife dort erst zwei Jahre nach einem Eigentümerwechsel.
Wer seine Heizung renovieren muss, sollte sich auf Grund der zu erwartenden Nachfrage jetzt schon beraten lassen und bald modernisieren, rät Andreas Lücke, Geschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie in Köln. Ansonsten könne es 2004 schwierig werden, ein günstiges Angebot zu finden. Verglichen mit alten Kesseln könnten zudem mit modernen Anlagen 30 und manchmal sogar 50 Prozent Energie gespart werden.
Herzstück einer Heizungsanlage ist der Heizkessel. Bei Gas sind so genannte Brennwertkessel längst Stand der Technik. «Auch im Bereich der Ölheizungen gibt es mittlerweile mehr als 20 Anbieter, die Brennwerttechnik anbieten», sagt Alexander Fack vom Institut für wirtschaftliche Oelheizung in Hamburg.
Hersteller werben für Brennwertkessel oft mit der Aussage, dass diese Kessel einen Nutzungsgrad von mehr als 100 Prozent haben. Physikalisch ist solch eine Werbung Unsinn, heißt es bei der Stiftung Warentest. Denn natürlich komme aus keinem Heizkessel mehr Wärme heraus als Brennstoff in ihn hereingesteckt wurde.
Theoretische Nutzungsgrade von bis zu 111 Prozent bei Erdgas oder 106 Prozent bei Heizöl werden dadurch erreicht, dass sich die Berechnung des Nutzungsgrades immer noch auf herkömmliche Geräte bezieht. Bei diesen werde der Wasserdampf in den Abgasen - anders als bei der Brennwerttechnik - nicht genutzt. Bei Öl betrage der Gewinn durch das Nutzen der Wärme des Wasserdampfes etwa 5,5 bis 6 Prozent, bei Erdgas sogar 11 Prozent. Auf Grund der nicht veränderten Berechnungsgrundlagen führe das Hinzurechnen der zusätzlich gewonnenen Wärmemenge aus dem Kondensat bei Brennwerttechnik zu Nutzungsgraden von mehr als 100 Prozent.
«Bei einer neuen Anlage muss der Heizungsbauer das Gesamtkonzept der Heizungsanlage, aber auch Veränderungen am Haus hinsichtlich der Dämmung berücksichtigen», sagt Lücke. Probleme könnten beispielsweise beim Schornstein auftreten, wenn ein alter Kessel gegen einen neuen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel ausgetauscht wird. Denn auf Grund der verbesserten Verbrennung kühlen sich die Abgase im Kamin derart ab, dass der enthaltene Wasserdampf an der Innenwand kondensiert und den Schornstein durchfeuchtet, erläutert der Fachmann.
«Bei der Modernisierung einer Heizungsanlage sollte auch bedacht werden, ob sie nicht mit einer Solarthermieanlage zur Erwärmung des Wassers kombiniert wird», rät Lücke. Solch eine Solaranlage könne bis zu 60 Prozent des Warmwassers im Haus erwärmen. Einen finanziellen Anreiz bieten dabei Zuschüsse von Bund und Kommunen, die bis zu einem Fünftel der Kosten der Anlage betragen können.