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Wirrwarr Feiertag: 1. Mai und «Vatertag» ein Datum

04.04.2008, 12:33

Hamburg/dpa. - Schlimmer noch: Einige Kalender weisen den 4. Mai als Muttertag aus und andere den 11. Mai. «Muttertag ist definitiv am 2. Sonntag im Mai», beendet Erwin Ohlenforst, Geschäftsführer des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen im Fachverband Deutscher Floristen alle Zweifel.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht keine Kollisionsprobleme von 1. Mai und Christi Himmelfahrt. «Wer in die Kirche möchte, kann meist anschließend noch an der Mai-Demo teilnehmen», sagt DGB-Sprecherin Claudia Falk. In Hamburg haben Gewerkschafter und Kirchenvertreter sich pragmatisch solidarisiert. Die evangelische Bischöfin Marie Jepsen und der katholische Erzbischof Werner Thissen werden auf der Gewerkschaftsdemonstration auf der Reeperbahn Grußworte sprechen und laden anschließend zu einem ökumenischen Gottesdienst ein. Wie anschließend der - nicht offizielle - Vatertag begangen wird, ist kein Thema für Gewerkschaften oder Kirchen.

Auch Muttertag ist kein gesetzlicher Feiertag. Die Amerikanerin Anna Jarvis regte nach dem Tod ihrer Mutter 1905 den Festtag an. 1923 führte der Verband Deutscher Blumengeschäftsinhaber den Muttertag auch in Deutschland ein. Nachdem der Tag während der Nazizeit zu politischen Zwecken missbraucht worden war, wurde es einige Zeit still um das Datum. Doch langsam setzte es sich durch, Mütter am 2. Sonntag im Mai besonders zu feiern. Gesetzlich festgelegt wurde das Datum nie.

Das Bundesfamilienministerium betont daher, dass der Muttertag kein Thema für politische Stellungnahmen ist. «Um seiner Mutter eine Freude zu machen, brauch man keinen besonderen Tag», setzt Sprecher Marc Kinert - rein privat - hinzu.

Als Problem erkannt wurde die Gleichzeitigkeit von Muttertag und Pfingsten bei Einzelhändlern nach einer Neufassung der Ladenöffnungszeiten. Denn in einigen Ländern sollten am hohen christlichen Feiertag Pfingsten alle Läden geschlossen bleiben - auch Blumengeschäfte und Bäcker. In Nordrhein-Westfalen beschloss das Wirtschaftsministerium nach Intervention von Verbänden im November 2006 eine Sonderregelung, nach der «Verkaufsstellen, deren Angebot überwiegend aus den Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht», für fünf Stunden geöffnet sein dürfen.

Nach Angaben des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) gibt es jedoch zum Beispiel für Baden-Württemberg und Thüringen noch keine derartige Sonderregelung, die den Bedürfnissen von Blumenhändlern oder Bäckern entgegenkämen. In Brandenburg sei eine Ladenöffnung nur in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten möglich, und in Sachsen sei über einen FDP-Antrag zur Aufhebung des strikten Ladenöffnungsverbots noch nicht entschieden, erklärt HDE-Sprecherin Ulrike Hörchens. «Über die bedauerliche Verwirrung durch das Ladenöffnungsverbot an Feiertagen hätten sich die Länder Gedanken machen sollen», sagt sie. Denn das Verbot treffe nicht nur den Muttertag an Pfingsten, sondern gelte in einigen Ländern auch zum Beispiel am Totensonntag, einem typischen Blumenverkaufstag.