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MZ-Leserforum Vorsorgevollmacht: Gewappnet für den Ernstfall

Ein plötzlicher Unfall oder eine Krankheit: Wie sich finanzielle, medizinische oder andere persönliche Angelegenheiten im Vorfeld regeln lassen, verraten Experten.

25.11.2023, 10:00
Wer Angehörigen eine Vorsorgevollmacht erteilt, kann dadurch die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers im Krankheitsfall vermeiden.
Wer Angehörigen eine Vorsorgevollmacht erteilt, kann dadurch die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers im Krankheitsfall vermeiden. Foto: DPA

Jeden von uns kann es treffen: Infolge eines Unfalls oder einer plötzlich auftretenden Krankheit ist man nicht mehr in der Lage, selbst über sein Leben zu bestimmen. Wer regelt dann die Vermögensangelegenheiten, wenn man selbst handlungsunfähig ist? Wer willigt in Operationen ein? Was passiert mit E-Mail-Postfächern, Profilen in sozialen Netzwerken oder Online-Abos nach dem Todesfall? Es gibt verschiedene Varianten, für diesen Ernstfall vorzusorgen.