Unwetter Unwetter: Welche Schäden die Versicherung abdeckt

Halle (Saale)/MZ - Die Schäden sind teilweise gewaltig: Die heftigen Gewitter, die nach der Rekordhitze zu Pfingsten in Deutschland tobten, haben auch viele Sachsen-Anhalter finanziell getroffen. Versicherungen decken normalerweise viele Schäden ab. Aber was müssen Sie bei der Schadensregulierung beachten. Die MZ gibt Antworten.
Wer haftet bei Sturmschäden?
Für Sturmschäden haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Allerdings gilt dies erst ab Windstärke 8. Hat der Sturm Ziegel und Dachpappe vom Haus gerissen, muss dies nicht einzeln nachgewiesen werden. „Nach den Versicherungsbedingungen reicht es aus, dass es vorher eine offizielle Sturmwarnung gegeben hat und auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt worden sind“, sagt Sven Kretzschmar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
Bei Verspätungen ab fünf Stunden können Reisende laut Verbraucherschützern von ihrem Flug zurücktreten und sich den Preis erstatten lassen. Startet der Flieger erst am nächsten Tag, müssen die Fluglinien demnach Hotelübernachtungen anbieten.
Bahnreisende können sich bei Verspätungen den Fahrpreis teilweise erstatten lassen. So kann ein Fahrgast 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen, wenn die Verspätung mehr als 60 Minuten beträgt. Bei mehr als zwei Stunden hat er Anspruch auf die Hälfte des gezahlten Fahrpreises. Bei Fällen höherer Gewalt gelten die gleichen Regeln wie bei selbst verschuldeten Verspätungen, wie der Europäische Gerichtshof im Dezember 2013 entschied.
Wer kommt für Schäden in Gebäuden auf?
Wurde Hausrat beschädigt, ist dieser durch die Hausratversicherung nur abgedeckt, wenn er während des Sturms in einem Gebäude untergebracht war. Sei das Gefriergut durch längeren Stromausfall infolge des Sturms verdorben, ist das bei einigen Hausratversicherern zusätzlich geschützt, sagt Kretzschmar.
Was ist bei Schäden durch Blitzschlag und Hagel zu beachten?
Schlägt der Blitz direkt in ein Haus ein, kommt der Gebäudeversicherer für die Schäden auf. Sonstige Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss sind nur dann über die Gebäudeversicherung abgedeckt, wenn eine zusätzliche Klausel vereinbart wurde.
Lesen Sie auf Seite 2: Was Sie tun müssen, wenn ein Sturm während Ihres Urlaub Haus oder Auto beschädigt.
Was muss ich tun, wenn ich im Urlaub von einem Nachbarn erfahre, dass mein Auto zu Hause vom Sturm beschädigt wurde?
„Am besten ist es, daheim jemanden zu beauftragen, der den Schaden dokumentiert und unverzüglich der Kfz-Versicherung meldet“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Nur so könne man sicher sein, dass man seinen Schaden voll ersetzt bekomme.
Wie werden Autoschäden durch herabfallende Dachziegel oder umgestürzte Bäume reguliert?
Prinzipiell werden Unwetterschäden am Wagen von der Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Dabei ist es laut Boss egal, ob es sich um Glasbruch, Blechschäden oder Wasserschäden handelt. Wenn man den Schaden meldet, sollte man auch gleich mit der Versicherung klären, ob sie das beschädigte Fahrzeug begutachten will. „Es gibt immer wieder Fälle, wo Versicherte versuchen, Schäden abzuwickeln, die schon vorher bestanden“, sagt Boss. Daher könne es passieren, dass der Versicherer einen Gutachter schicken will. Erst wenn der da war oder die Versicherung ihre Zustimmung gegeben hat, dürfe man das Auto in die Werkstatt schaffen.
Was versteht man unter der Schadenminderungspflicht?
Bevor das beschädigte Auto in die Werkstatt kommt, trifft den Versicherten in jedem Fall eine Schadenminderungspflicht. Das heißt, er ist dafür verantwortlich, weitere Schäden am Fahrzeug zu verhindern. „Wenn etwa ein Ast in der Windschutzscheibe steckt, muss der natürlich entfernt und das Auto mit einer Plane abgedeckt werden, damit keine zusätzlichen Schäden durch einfließenden Regen entstehen“, erklärt Versicherungsexpertin Boss.
Was sollten Versicherte nach der Feststellung eines Schadens tun?
Die Schäden durch Unwetter müssen der Versicherung umgehend und wahrheitsgetreu gemeldet werden. Versicherte sind verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Feststellung des Schadens durch die Versicherung erschweren könnte. „Generell empfiehlt es sich, Schäden mittels Fotos für die Versicherung zu dokumentieren“, sagt Kretzschmar.
Bei Verspätungen ab fünf Stunden können Reisende laut Verbraucherschützern von ihrem Flug zurücktreten und sich den Preis erstatten lassen. Startet der Flieger erst am nächsten Tag, müssen die Fluglinien demnach Hotelübernachtungen anbieten.
Bahnreisende können sich bei Verspätungen den Fahrpreis teilweise erstatten lassen. So kann ein Fahrgast 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen, wenn die Verspätung mehr als 60 Minuten beträgt. Bei mehr als zwei Stunden hat er Anspruch auf die Hälfte des gezahlten Fahrpreises. Bei Fällen höherer Gewalt gelten die gleichen Regeln wie bei selbst verschuldeten Verspätungen, wie der Europäische Gerichtshof im Dezember 2013 entschied.
Weitere Infos im Netz: www.vzsa.de und www.bundderversicherten.de