Reiserecht Reiserecht: Krieg rechtfertigt Stornierung von Türkei-Urlaub
Berlin/dpa. - Im Fall eines Irak-Krieges können Türkei-Urlauber ihre gebuchte Reise kostenlos stornieren. Diese Auffassung vertrat der Reiserechtler Professor Ernst Führich von der Fachhochschule Kempten auf der internationalen Tourismus-Börse (ITB) in Berlin. Das gleiche gelte für andere Anrainer-Staaten des Irak. Bei Ägypten sei höhere Gewalt dagegen im Gegensatz zum Golfkrieg von 1991 schwer zu begründen, da das Land wahrscheinlich außerhalb der Reichweite irakischer Raketen liege. Die Terrorgefahr in anderen islamischen Ländern unterliegt nach Einschätzung Führichs nur dem allgemeinen Lebensrisiko und berechtigt daher nicht zur kostenlosen Stornierung.
Nach der bestehenden Rechtslage können Kunden ihren Vertrag bei Vorliegen einer nicht vorhersehbaren höheren Gewalt kündigen, ohne dass Stornogebühren anfallen. Voraussetzung sind Kriegszustände oder Terroranschläge in einem bestimmten Umfang. Allerdings trifft die Kunden die Beweislast, so dass sie zur Durchsetzung von Ansprüchen oft einen Prozess in Kauf nehmen müssen. «Das ist in der gegenwärtigen Buchungsflaute ein zusätzlicher Verunsicherungsfaktor», so Führich.
Reiseveranstalter sollten deshalb im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg kostenlose Stornierungen ihrer Kunden zulassen, forderte Führich. «Die Kunden dürfen nicht zu einem Rechtstreit gezwungen werden.» Die von den meisten Veranstaltern angebotene kostenfreie Umbuchung bis zu acht Wochen vor Abreise bezeichnete der Wissenschaftler als «Scheinlösung». Die Reisebranche müsse einen Kodex entwickeln, der ein einheitliches Vorgehen bei Kriegen oder anderen Fällen höherer Gewalt regelt.
Als wichtiges Indiz für eine erhebliche Gefährdung von Leib und Leben gelten die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Laut Führich ist eine fehlende Warnung aber kein Grund, von vornherein eine Gefährdung auszuschließen. «Das Ministerium nimmt oft auf politische oder wirtschaftliche Interessen Rücksicht. Präzisere Angaben wären wünschenswert.» Kunden sollten sich auch nicht von den Umbuchungsangeboten der Veranstalter täuschen lassen. Der Anspruch auf kostenlose Stornierung bestehe weiter bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen.