Reise-Wissen Kreuzfahrt: Wer Camouflage-Kleidung trägt, dem droht Gefängnis

Köln - Wer demnächst eine Schiffsreise weit weg von Deutschland plant, sollte seine Kleidung mit Bedacht wählen. Denn das falsche Kleidungsstück könnte Kreuzfahrtreisende sogar ins Gefängnis bringen.
In vielen Ländern ist Camouflage illegal
Wie der englische „Express“ berichtet, ist es in einigen beliebten Kreuzfahrtzielen illegal, Camouflage – sprich Tarnkleidung – zu tragen.
Folgende Länder stellen das Tragen von Camouflage unter Strafe:
Auch die britische Regierung warnt ihre Bürger davor, diesen verhängnisvollen Ankleidefehler zu begehen. Auf der offiziellen Webseite heißt es: „Es ist jedem, inklusive Kindern, verboten, Camouflage zu tragen.“
Auf Grenada kann man für Tarnkleidung ins Gefängnis kommen
Besonders ernst nimmt man die Gesetze auf Grenada. Wer dort beim Tragen von Tarnkleidung erwischt wird, dem droht nach Recherchen der „BBC“ sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro. Kreuzfahrt-Reisende sind deswegen angehalten, sich über die Gesetze und Gepflogenheiten der Länder zu informieren.
Beim Auswärtigen Amt über Gesetze informieren
Hierzulande erhält man beim Auswärtigen Amt Auskunft. Dort heißt es beispielsweise über „Besondere strafrechtliche Vorschriften“ auf Trinidad und Tobago:
Militärähnliche Tarnkleidung jeglicher Art und Farbe (Camouflage) ist laut Gesetz dem Militär vorbehalten. Einfuhr, käuflicher Erwerb, Besitz und Verkauf sind strafbar und werden mit einer Geldstrafe nebst Beschlagnahme der Kleidung geahndet.
(mah)