Kleingarten Kleingarten: Pachtzins per Gesetz niedrig
Halle/MZ. - Im Herbst überlegt so mancher, ob er sich nicht doch einen Kleingarten zulegen soll. Denn wer jetzt noch pflanzt, kann vielleicht schon im nächsten Frühjahr die erste Frühlingsblüte im eigenen Garten erleben. Nicht zuletzt bleibt im Winter ausreichend Zeit, die Anlage der künftige Gartenidylle zu planen. Allerdings: Eins, zwei drei - Garten her, Laube drauf - so schnell geht es nicht.
Wer Kleingärtner werden will, muss wissen, dass er sich an bestimmte Regeln zu halten hat. Und die schreibt vom Grundsatz her
das Bundeskleingartengesetz (BKleinG) vor. "Denn nicht jeder kleine Garten ist auch ein Kleingarten", wie Dietmar Kuck, Präsident des Kleingartenverbandes in Sachsen-Anhalt, bemerkt.
Er wird erst dazu, wenn er innerhalb einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, beispielsweise Wegen, Spielflächen, Vereinshäusern, zusammengefasst sind. So ist es im Paragraf 1 des BKleinG festgeschrieben. Hinzu kommt, dass eine Parzelle auch kleingärtnerisch genutzt werden muss. "Das schließt sowohl den Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf - etwa ein Drittel der Gartenfläche sollte dem Obst und Gemüseanbau vorbehalten sein - als auch die Erholung ein", so Kuck.
Garten- gleich Rasenfläche sei danach ebenso wenig erlaubt wie das Pflanzen von hoch wachsenden Bäumen, insbesondere Nadelgehölzen. "Gerade hier kommt es in manchen Kleingärten gegenwärtig zu Streitigkeiten, wenn Vorstände darauf bestehen, dass fünf bis zehn Meter hohe Tannen gefällt werden müssen", sagt Kuck. Das sei notwendig, auch wenn es manchem leid tue, die zu DDR-Zeiten in einigen Sparten stillschweigend geduldeten Bäume zu entfernen. "Dies sollte aber in einem vernünftigen Miteinander und nicht über Nacht und mit dem ''Holzhammer'' erfolgen", unterstreicht der Landeschef. "Am besten eignet sich dazu ein Pächterwechsel."
Hintergrund aller Regelungen ist, wie der Landeskleingarten-Präsident erklärt, dass sehr genau darauf geachtet wird, ob es sich bei den Gartenanlagen tatsächlich um Kleingartenanlagen gemäß dem BKleinG handelt oder aber, ob sie als Erholungsgrundstücke im Sinne von Wochenendanlagen einzustufen sind. Dreh- und Angelpunkt dabei ist die Höhe des Pachtzins. Während er in den Kleingartenanlagen per Gesetz niedrig gehalten wird - in Sachsen-Anhalt liegt der Pachtzins zur Zeit maximal bei 0,28 Mark pro Quadratmeter - ist das bei Wochenendgrundstücken nicht der Fall. Hier liegt der Pachtzinses sehr viel höher
"Das Ganze hat seinen sozialen Sinn", erläutert Kuck: "Mit der Pachtbegrenzung bei Kleingärtnern soll allen Bevölkerungsschichten die finanzielle Möglichkeit gegeben werden, sich einen Schrebergarten zu leisten. Wer ansonsten in einer Mietwohnung lebt, hat hier Gelegenheit, sich im Grünen zu erholen. Die Parzellen gehen nicht an den Meistbietenden, Preistreiberei ist nicht möglich." Mit diesem Wissen wird verständlich, warum das Kleingartengesetz auf den Parzellen auch nicht beliebig große Lauben gestattet: 24 Quadratmeter inklusive Dachüberstand dürfen bei einem Neubau nicht überschritten werden. Nach einer Grillparty oder übers Wochenende kann man in der Laube auch einmal übernachten. Glück haben all jene, die in der DDR rechtmäßig eine größere Laube errichtet haben. Für sie gilt gemäß dem Einigungsvertrag Bestandsschutz. Auch ein Pächterwechsel ändert daran nichts: Neuen Besitzern steht wegen der Laubengröße kaum Ärger ins Haus.
Wichtig: Kleingärtner müssen auch ökologische Aspekte im Auge haben, wie etwa Sperrzeiten beim Schneiden von Hecken. Sonst könnten die Nester brütender Vögel beschädigt oder gar zerstört werden. Aber auch andere Rechtsvorgaben aus dem Naturschutzgesetz von Sachsen-Anhalt sowie die Baumschutzsatzungen oder auch die Gefahrenabwehr-Ordnungen der Gemeinden sind verbindlich für die Hobbygärtner.
Info: Weiteres dazu gibt es unter www.kleingarten-bund.de