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Germanwings-Absturz  Germanwings-Absturz : Darf ich meinen Flug jetzt stornieren?

24.03.2015, 14:28
Nach dem Absturz: Können Urlauber ihren Flug mit Germanwings noch stornieren?
Nach dem Absturz: Können Urlauber ihren Flug mit Germanwings noch stornieren? AP Lizenz

Beim Absturz einer Germanwings-Maschine auf dem Weg nach Düsseldorf sind in Südfrankreich wahrscheinlich alle 150 Menschen an Bord getötet worden. Das Flugzeug vom Typ A320 flog am Dienstag von Barcelona nach Düsseldorf. „Es gibt keinen Überlebenden“, zitierte die Zeitung „Le Figaro“ den französischen Verkehrsstaatssekretär Alain Vidalies. An Bord waren laut Germanwings 144 Passagiere und 6 Besatzungsmitglieder.

Kein besonderes Rücktrittsrecht

Am Flughafen Düsseldorf löste die Nachricht vom Absturz Schock, Entsetzen und Trauer aus. An der VIP-Lounge, die der Flughafen für Angehörige und Seelsorger zur Verfügung stellte, kamen Angehörige mit völlig verweinten Augen an.

Der Absturz ist auch ein Schock, für alle, die in den nächsten Tagen mit der Lufthansa-Tochter fliegen wollen. Müssen sie den Flug trotz des Unglücks antreten? Jan Wilschke, Jurist der Verbraucherzentrale Brandenburg, erklärt: „Grundsätzlich gibt es für keinen Kunden von Germanwings ein Rücktrittsrecht aufgrund des Vorfalls." Der Absturz müsse sich nicht zwangsläufig auf die Sicherheit aller Maschinen beziehen. „Grundsätzlich ist der Vertrag zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft verbindlich", so Wilschke.

Ersparte Aufwendungen gibt es zurück

Normalerweise gäbe es zwar bei Vertragsabschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht, dieses gelte bei touristischen Leistungen – wie Flugbuchungen – jedoch nicht. „Sollte der Kunde das Vertrauen in die Fluggesellschaft verloren haben, kann er zwar stornieren. Dies ist jedoch nicht unentgeltlich möglich", erklärt der Jurist.

Auf den vollen Kosten muss der Kunde jedoch nicht sitzen bleiben. „Alle Kosten, die aufgrund meines Nichtantritts nicht anfallen (Kerosin, Steuer etc.), kann man zurück verlgangen." Weigert sich die Airline diese „ersparten Aufwendungen" zurückzuzahlen, empfiehlt der Jurist sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) zu wenden.

Am Tag nach der Katastrophe reagierte die Airline und bietet Kunden ab sofort die kostenlose Stornierung des Fluges. (dmn)