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Klage vor Gericht Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Wie kann ich mein Recht auf einen Kita-Platz durchsetzen?

20.10.2016, 07:24
Seit 2013 gibt es den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Trotzdem landen Mütter auf Wartelisten und schaffen es erst verspätet zurück in den Job. 
Seit 2013 gibt es den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Trotzdem landen Mütter auf Wartelisten und schaffen es erst verspätet zurück in den Job.  dpa-Zentralbild

Karlsruhe/Leipzig - Einen Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz für Kleinkinder gibt es seit dem 1. August 2013. Die wichtigsten Informationen dazu:

DIE RECHTSLAGE

Wörtlich heißt es im Achten Buch des Sozialgesetzbuchs: „Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.“ Das bedeutet, die Kommune muss den Eltern einen Platz in der Kita oder bei einer Tagesmutter anbieten. Der Anspruch gilt für alle Kinder, die nach dem 31. Juli 2012 geboren sind.

DER ANSPRUCH

Wer keinen Platz bekommt, muss notfalls klagen. Dazu braucht es eine schriftliche Absage. Eltern, die einen zumutbaren Kita-Platz ablehnen, verlieren ihren Anspruch. Unzumutbar kann eine Kita sein, die nicht den Standards entspricht, also zum Beispiel bauliche Mängel hat oder zu wenige Betreuer für zu viele Kinder. Aus Urteilen ergibt sich, dass Eltern eine Entfernung von maximal fünf Kilometern oder 30 Minuten Wegzeit in Kauf nehmen müssen. Wer Vollzeit arbeitet, hat Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung.

DER AKTUELLE STAND

Inzwischen werden 32,7 Prozent aller Kinder unter drei Jahren außer Haus betreut (Stichtag 1. März). 2008 lag die Quote noch bei 17,6 Prozent. Im Osten Deutschlands ist der Anteil deutlich höher als im Westen (51,8 und 28,1 Prozent). Einen Betreuungsplatz wünschen sich laut Familienministerium aber 44 Prozent der Eltern.  (dpa)