Prägende Markise ist Gemeinschaftseigentum
Frankfurt/Main/dpa. - Wenn eine Markise die gesamte Außenfront eines Hauses mit mehreren Eigentumswohnungen prägt, dann ist sie Gemeinschaftseigentum. Das berichtet die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht».
Das Magazin beruft sich dabei auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Deshalb müssen Reparaturkosten von allen Wohnungseigentümern getragen werden. Nach Auffassung der Richter ist die Markise in solchen Fällen ein «fassadengestaltendes Element» (Az.: 20 W 205/05).
Das Gericht hob mit seinem Spruch den Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf. Diese hatte entschieden, dass für Reparaturkosten an einer Markise, die an der Außenfassade eines Ladenlokals angebracht war, dessen Eigentümer allein aufkommen müsse. Die Markise verlief allerdings über die gesamte Hausfront. Die übrigen Bewohner argumentierten, der Inhaber des Ladenlokals habe den weitaus größten Nutzen von der Markise.
Dem OLG genügte dies nicht. Die Frankfurter Richter stellten vielmehr darauf ab, dass die Markise das Bild der Wohnanlage präge. Anfallende Kosten dürften daher nicht auf einen Eigentümer abgewälzt werden.