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Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittel: Weniger Mittel gegen Schädlinge

Von Dorothea Reinert 24.05.2005, 15:28

Halle/MZ. - 20 Mittel weniger

Der Experte verweist auf das Pflanzenschutzgesetz. Demzufolge ist Ende vergangenen Jahres für 20 im Kleingartenbereich eingesetzte Pflanzenschutzmittel die Zulassung abgelaufen. Derzeit stehen nur mehr noch 95 Schädlings- (zwölf Wirkstoffe) und Pilzbekämpfungsmittel (15 Wirkstoffe) zur Verfügung. Beyme nennt die Konsequenz: "Kleingärtner stehen einigen Schädlingen und Krankheiten an Bäumen und Pflanzen machtlos gegenüber." Besonders schlimm sei das im Baumobstbereich.

Beispiel: Der Befall mit Birnengitterrost. Konnte dagegen in der Vergangenheit noch vorbeugend mit Baycor Spritzpulver und Antracol behandelt werden, so sind beide Mittel von 2005 an gestrichen. "Werden Bäume vom Birnengitterrost befallen, leidet langfristig die Vitalität und damit der Ertrag, abgesehen vom schlimmen Aussehen der Bäume und dem vorzeitigen Blattfall", erklärt Beyme. Im Haus- und Kleingartenbereich gebe es derzeit kein wirksames Mittel mehr dagegen.

Mit dem Baycor Spritzpulver ist zugleich ein wirksames Mittel gegen die Monilia-Krankheit (Spitzendürre) bei Süß- und Sauerkirsch-Bäumen sowie beim Mandelröschen vom Markt genommen. Ebenso ist das mit dem bekannten Mittel Baymat flüssig geschehen, das für die Behandlung von Rostpilzen, Sternrußtau und Echten Mehltau an Rosen und Zierpflanzen eingesetzt worden war.

Ein weiteres Beispiel, gegen das "kein Kraut mehr gewachsen" ist - der Befall mit der Kirschfruchtfliege. Pflanzenschutzexpertin Dr. Erika Urban vom Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung rät als einziges Mittel dagegen, so viel Gelbtafeln wie möglich in die Kirschbäume zu hängen, um die Fliegen wegzufangen. Allerdings: Ein hundertprozentiger Erfolg sei damit nicht garantiert.

Galgenfrist für Vorräte

Einen kleinen Trost gibt es dennoch: Wer noch Vorräte der bis Ende 2004 erhältlichen Mittel besitzt, darf diese aufbrauchen, sprich in seinem Kleingarten einsetzen. Das Pflanzenschutzgesetz sieht dafür ab Zulassungsauslauf noch eine Galgenfrist von zwei Jahren vor.

Was vielen Hobbygärtner nicht bewusst ist: Pflanzenschutzmittel dürfen nur in genau bestimmten Anwendungsgebieten und -bestimmungen eingesetzt werden. So sind viele Präparate zwar bei Zierpflanzen und Gemüsekulturen anwendbar, nicht aber bei Baumobst. Dazu zählen Kupferpräparate, Polyram WG, Dimethoate wie Bi 58, Austriebsspritzmittel Oliocin oder Euparen MWG.

Kupferpräparate beispielsweise können gegen Rot- und Weißfleckenkrankheit bei Erdbeeren, aber nicht bei Kräuselkrankheit an Pfirsich oder bei Narren- oder Taschenkrankheit an der Pflaume eingesetzt werden.

Differenzierter Einsatz

Anderes Beispiel - das aus DDR-Zeiten noch bekannte Spritzmittel Bi 58. Heute dürfen damit nur noch Restmengen gespritzt werden: bei Gemüse und im Zierpflanzenbereich gegen Blattläuse, bei Ziergehölzen gegen Kleinschmetterlingsraupen und gegen die Spargelfliege. Nicht mehr zulässig ist sein Einsatz bei Obstbäumen, strikt verboten ist das Gießen mit Bi 58. Die derzeit erteilten Neuzulassungen sehen für den Einsatz im Erbwerbsanbau und im Kleingarten nur noch die Anwendung an Zierpflanzen im Gewächshaus vor.