MZ-Leserforum zu Sturmschadensversicherung MZ-Leserforum zu Sturmschadensversicherung: Wenn das Wetter verrückt spielt

Halle (Saale) - Sven P., Merseburg: Wann brauche ich als Eigenheimbesitzer eigentlich eine Elementarschadenversicherung?
Antwort: Eine Elementarschadenversicherung ist dann empfehlenswert, wenn sich ein Gebäude in einem Gebiet befindet, das ausgesprochen für Hochwasser, Erdrutsch oder Lawinen gefährdet ist. Vor allem mit Blick auf die zunehmenden und stärker werdenden Unwetter, Stürme und den daraus folgenden Risiken ist eine solche Zusatzversicherung überlegenswert. Bei extremen Wetterereignissen wie zum Beispiel Starkregen kommt es häufig zu Überflutungen des Grundstücks und vollgelaufenen Kellerräumen.
Monika R., Saalekreis: In unserer Hausratversicherung sind Wasserschäden mitversichert. Warum sollte dann noch extra eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden?
Antwort: Die Hausratversicherung deckt Wasserschäden nur ab, wenn sie aufgrund bestimmungswidrig ausgetretenen Leitungswassers entstanden sind und nicht infolge von Niederschlägen, Grund- oder Hochwasser. Diese sind nur von einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung abgedeckt.
Hinterlassen heftige Gewitter und Sturm schwere Schäden sind Hausbesitzer auf der finanziell sicheren Seite, wenn sie ihr Hab und Gut versichert haben. Vor Folgen von Sturm (ab Windstärke acht) schützen können sich Eigentümer mit einer Wohngebäudeversicherung. Sie erstattet Schäden am Gebäude beziehungsweise an ihm verbauten Gegenständen wie Dach, Fensterscheiben oder Markise.
Wird von einem Sturm der Keller überschwemmt, zahlt sie aber nur, wenn zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Sie gleicht in der Regel Schäden wegen Überschwemmung, Erdbeben oder Erdrutsch aus.
Für Sturmschäden am Wohnungsinventar ist die Hausratversicherung zuständig. Sie zahlt auch für Elektrogeräte, die nach einem Blitzschlag beschädigt wurden, oder für Möbel, die der Regen infolge einer zerbrochenen Scheibe durchnässt hat. Schäden am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung.
Kerstin H., Salzatal: Ich habe eine Gebäudeversicherung und zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Mein Versicherungsvertreter bietet mir noch als Zusatz zur Gebäudeversicherung eine Versicherung gegen Erdbeben an. Was halten Sie davon?
Antwort: Erkundigen Sie sich, was versicherungstechnisch unter dem Begriff Erdbeben zu verstehen ist. Beispielsweise fallen solche Ereignisse wie seinerzeit der Gebirgsschlag in Teutschenthal oder auch bergbaubedingte Erdrutsche im Mansfelder Land nicht unter den Begriff Erdbeben, wie manche irrtümlich glauben. Aus unserer Sicht ist die Gebäudeversicherung mit Elementarschutz in unserer Region ausreichend. Letztlich liegt das aber in Ihrer Entscheidung.
Pia K., Burgenlandkreis: Wir haben eine Wohngebäudeversicherung. Können Sie bitte sagen, was hier genau versichert ist?
Antwort: In der Regel erstreckt sich der Versicherungsschutz bei Schäden als Folge von Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Rohrbruch und Frost auf das eigentliche Gebäude sowie auf verschiedene Einbauten. Auf Risiken wie Hochwasser oder Rückstau ist eine Gebäudeversicherung mit der Elementarschadenversicherung erweiterbar, da diese Ereignisse nicht obligatorisch mitversichert sind.
Paul D., Bitterfeld-Wolfen: Können wir unsere alte Wohngebäudeversicherung auf den Elementarschadenschutz erweitern?
Antwort: Das ist häufig nicht mehr möglich, weil bei vielen älteren Policen gar nicht mehr die Möglichkeit des Einschlusses der Elementarschadenversicherung besteht. In diesem Falle müssten Sie die bestehende Wohngebäudeversicherung auf einen aktuellen Tarif anpassen lassen. Dann ist der Einschluss der Elementarschadenversicherung möglich. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, welche Möglichkeiten Sie haben.
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Ralf H., Halle: Ich habe seit Jahren eine Wohngebäudeversicherung für unsere 80 Quadratmeter große Garage abgeschlossen. Sie steht auf unserem ansonsten nicht bebauten Grundstück. Gilt diese Versicherung noch, vor allem unter dem Apsekt Unwetter, Feuer und Brand oder sollte ich eine Extraversicherung für die Garage abschließen? Schließt die jetzige Versicherung auch Schäden wegen Hagelschlags mit ein?
Antwort: Mit der vorhandenen Wohngebäudeversicherung für Ihre Garage sind die Grundrisiken deutlich günstiger abgesichert als bei einer Extraversicherung. Grundrisiken heißt, dass die Garage gegen Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Brand und Sturm ab Windstärke acht einschließlich Hagelschlag versichert ist. Prüfen sollten Sie, ob Ihr Tarif noch aktuell ist. Zu bedenken wäre, dass Schäden infolge Starkregens von der Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt sind. Das wäre nur der Fall, wenn ein Elementarschutz mit aufgenommen werden würde.
Christa M., Harzkreis: Beim letzten starken Wind fiel ein großer Ast auf unser Dach und hat es beschädigt. Die Versicherung meinte, dass es sich nicht um einen Sturmschaden handelt. Was meinen Sie?
Antwort: In der Grunddeckung einer Wohngebäudeversicherung sind Sturmschäden am Gebäude versichert. Darunter fallen allerdings nur Schäden, die ab Windstärke acht verursacht werden. Sie müssten nachweisen, dass diese Windstärke erreicht worden ist, indem Sie zum Beispiel auf lokale Zeitungsartikel vom Sturm verweisen oder ähnliche Schäden in der Nachbarschaft als Referenz nutzen.
Iris L., Harzkreis: Wer kommt für den Schaden auf, wenn der Baum meines Nachbarn auf mein Grundstück fällt? Der Baum steht schon verdächtig schief.
Antwort: In dem Fall würde Ihr Nachbar für die von seinem Baum verursachten Schäden haften. Der Nachbar muss dafür Sorge tragen, dass die Bäume „verkehrssicher“ sind, das heißt, bei Sturm nicht umstürzen. Hierzu hat er regelmäßig die Substanz der Bäume zu prüfen und kranke beziehungsweise tote Äste zu entfernen. Wir raten Ihnen, den jetzigen Zustand des Baumes mit Fotos zu dokumentieren. Zudem sollten Sie Ihren Nachbarn schriftlich darauf hinweisen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen muss. Verursacht der Baum nun tatsächlich einen Schaden an Ihrem Grundstück, regelt erst einmal Ihre Wohngebäudeversicherung den Schaden und wird dann die Versicherung Ihres Nachbarn in Regress nehmen.
Gerlinde W., Wittenberg: Ich habe ein Grundstück mit Wohnhaus und Scheune geerbt. Das Haus ist versichert, die Scheune jedoch nicht. Was passiert nun, wenn bei einem Unwetter ein Dachziegel von der Scheune auf dem Nachbargrundstück einen Schaden verursacht?
Antwort: Grundsätzlich sind Sie als Eigentümerin des Grundstücks dazu verpflichtet, die Verkehrssicherheit zu garantieren. Das bedeutet, dass von Ihrem Eigentum aus kein Schaden ausgeht. Für Schäden auf Nachbargrundstücken tritt in der Regel die Wohngebäudehaftpflichtversicherung ein. Ist Ihre Scheune in dieser Versicherung nicht mit abgedeckt, müssen Sie für eventuelle Schäden beim Nachbarn selbst aufkommen. Wir raten Ihnen daher, sich bei Ihrem Versicherer zu erkundigen, ob es möglich ist, die Scheune mitzuversichern.
Frank F., Halle: Wenn ich mit Blick auf Hochwasser eine Elementarschadenversicherung abschließe, auf welcher Basis wird der Beitrag kalkuliert?
Antwort: Um das Überschwemmungsrisiko einzelner Standorte risikogerecht kalkulieren zu können, wurde vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft ein computergestütztes geografisches Zonierungssystem (ZÜRS) entwickelt. Das System legt vier Gefährdungsklassen fest, die das Hochwasserrisiko hinsichtlich der Häufigkeit wiederkehrender Schadensereignisse auf Jahresbasis darstellt. Wenn Sie bei Ihrer Versicherung nachfragen, bekommen Sie für Ihr Grundstück mit Postleitzahl und Hausnummer die Risikoklasse mitgeteilt.
Karin S., Naumburg: Wird jede Überschwemmung von einer Elementarschadenversicherung abgedeckt?
Antwort: Das ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Einige Anbieter schließen beispielsweise Überschwemmungen infolge von Rückstau aus. Andere versichern in diesem Fall nur, wenn nachweislich ein Rückstauventil eingebaut wurde. Hier sollten Sie vor Abschluss einer Versicherung die Bedingungen genau prüfen.
Jörg B., Anhalt-Bitterfeld: Ich habe als Vermieter einen undichten Balkon sanieren lassen, da infolge von Regen stets die darunter liegende Wohnung in Mitleidenschaft gezogen wurde. Jetzt, etwa eineinhalb Jahr später, treten an gleicher Stelle des Balkons die gleichen Regenschäden auf. Wer bezahlt den erneuten Schaden? Ich habe eine Haftpflicht- und eine Gebäudeversicherung.
Antwort: Nach Ihrer Schilderung handelt es sich um einen baulichen Mangel. In dem Fall tritt keine Ihrer Versicherungen in Kraft. Sie sollten den Baumangel dem Handwerksbetrieb, der die baulichen Maßnahmen durchgeführt hat, schriftlich anzeigen und eine fristgemäße Beseitigung des Schadens verlangen. Nach anderthalb Jahren greift hier noch die Garantie beziehungsweise die Gewährleistungspflicht. Nur für den Fall, dass die Möbel der Mieter aus der Wohnung unter dem Balkon wegen des Regenwassers Schaden genommen haben, könnte möglicherweise Ihre Wohngebäude-Haftpflichtversicherung greifen. Das wäre im Einzelfall zu prüfen.
Torsten M., Wittenberg: Ich hatte bereits einen Schaden wegen eines Unwetters. Werde ich beziehungsweise wird mein Haus jetzt überhaupt noch versichert?
Antwort: Das müsste im Einzelfall geprüft werden. Bei der Antragstellung auf Versicherung werden Sie nach Vorschäden in den letzten fünf bis zehn Jahren gefragt. Sie sollten diese Frage wahrheitsgemäß beantworten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Es kann durchaus passieren, dass Sie vielleicht nicht versichert werden oder aber der Beitrag höher angesetzt wird.
Jana P., Querfurt: Ich habe eine Hausratversicherung. Bin ich mit einer zusätzlichen Wohngebäudeversicherung dann nicht doppelt versichert?
Antwort: Die Hausratversicherung erstreckt sich auf den Hausrat Ihrer Wohnung, also auf Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, kurzum auf alles, was in einem Haushalt zu der Einrichtung und zum Gebrauch vorhanden ist. Nicht versichert ist hier das Gebäude selbst. Für Schäden am Gebäude, zum Beispiel an Mauerwerk, Dach, Heizung-, Sanitär- und Elektroinstallation ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.
Paula L., Halle: Haben Sie einen Tipp, wie ein Haus gegen Überschwemmung geschützt werden kann? Wir sind gerade dabei, ein Haus zu kaufen.
Antwort: Besonders nach den verheerenden Schäden infolge von Hochwasser der letzten Jahre bieten die Versicherer im Rahmen der Elementarschadenversicherung einen Versicherungsschutz gegen die Folgen von Überschwemmung, Rückstau und Starkregen an. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrem Versicherer nach den Konditionen. Diese Versicherung lässt sich meist im Kombination mit der Wohngebäudeversicherung abschließen. Diese Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz übernimmt in der Regel die Kosten für Reparaturen im und am Haus, die Trockenlegung oder den Abriss und Neubau eines Gebäudes. Hinzu kommen eventuelle Folgekosten wie Mietausfall, Abriss- und Transportkosten. Besitzen Sie eine Hausratversicherung mit Elementarschutz werden die Reparaturkosten für das gesamte Inventar übernommen oder der Wiederbeschaffungspreis erstattet.
Kornelia Noack und Dorothea Reinert notierten Fragen und Antworten.