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Mietrecht Schimmel und Co.: Wann eine Mietminderung möglich ist

Expertinnen für Mietrecht erklären, welche Posten auf der Betriebskostenabrechnung stehen dürfen, wer für Schimmel in der Wohnung haftet und was bei Kündigung wegen Eigenbedarfs gilt.

Aktualisiert: 03.03.2023, 13:09
Damit es später beim Auszug keine böse Überraschung gibt, sollten Mieter beim Einzug den Zustand der Wohnung dokumentieren.
Damit es später beim Auszug keine böse Überraschung gibt, sollten Mieter beim Einzug den Zustand der Wohnung dokumentieren. Foto: DPA

Das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern ist nicht immer optimal – obwohl oder gerade weil die beiden Parteien voneinander abhängig sind. Wie sieht die rechtliche Situation bei Streitpunkten wie Betriebskostenabrechnung oder Kündigung wegen Eigenbedarfs aus? Ellen Schultz und Dagmar Lange vom Mieterbund haben Fragen zum Thema am MZ-Lesertelefon beantwortet.