Mieter muss vor fristloser Kündigung Abmahnung schicken
Berlin/dpa. - Mieter müssen vor einer fristlosen Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung dem Vermieter zunächst die Gelegenheit geben, Abhilfe zu schaffen, oder eine Abmahnung schicken.
Darauf weist der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Haus & Grund in Berlin hin. Er beruft sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (AZ.: VIII ZR 182/06). In dem Fall hatte eine Mieterin in ihrer Wohnung Schimmelbefall an den Wänden festgestellt. Daraufhin hatte sie den Mietvertrag mit Verweis auf eine Gesundheitsgefährdung fristlos gekündigt und die Mietzahlungen eingestellt.
Laut BGH ist eine solche Kündigung jedoch erst dann zulässig, wenn dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Schäden eingeräumt oder eine Abmahnung geschickt wurde. Außerdem wiesen die Richter Haus & Grund zufolge darauf hin, dass eine konkrete Gesundheitsgefährdung durch Schimmelbefall von Wohnräumen in vielen Fällen nur durch ein medizinisches Gutachten geklärt werden könne.