Kommunalwahl Kommunalwahl: Jeder Wähler hat drei Stimmen

Halle/MZ. - Wer darf wählen?
Wahlberechtigt bei der Wahl der Kreistage,Gemeinde- und Stadträte sind alleDeutschen, die das 16. Lebensjahr vollendethaben und seit mindestens drei Monaten inder Stadt, der Gemeinde oder dem Kreis wohnenund vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Wer wird gewählt?
Gewählt wird der Gemeinderat und der Kreistagbeziehungsweise in den kreisfreien StädtenHalle, Dessau und Magdeburg der Stadtrat fürfünf Jahre. <$7>In einzelnen Gemeinden stehendarüber hinaus Bürgermeisterwahlen an.
Wie wird gewählt?
Jeder Wähler hat für jeden Wahlzettel(Gemeinderat und Kreistag beziehungsweiseStadtrat) drei Stimmen. Die können ganz nachBelieben vergeben werden: Entweder Sie gebenalle drei Stimmen einer Person oder aber Sieverteilen die drei Stimmen auf mehrere Personen,die nicht alle der selben Partei oder Wählervereinigungangehören müssen. Gültig bleibt der Wahlzettel,wenn ein, zwei oder drei Kreuze gesetzt werden.<$7>Der ausgefüllte Stimmzettel wird gefaltetund ohne Umschlag in die Wahlurne gelegt.
Was bedeutet kumulieren und panaschieren?
Damit ist die Art der Stimmenverteilunggemeint. Seine drei Stimmen kann der Wählerkumulieren und panaschieren. <$7>Wie bei denvorangegangen Wahlen ist darauf zu achten,daß der Stimmzettel nicht durch persönlicheNotizen ungültig gemacht wird. Gültig istder Stimmzettel dann, wenn der Wählerwille"durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei"gekennzeichnet ist."Kumulieren" (anhäufen)bedeutet, dass der Wähler seine drei Stimmenalle einem Bewerber geben kann. Wenn diesedrei Stimmen aber auf mehrere Bewerber unterschiedlicherListen verteilt werden, nennt man das "panaschieren".Das Wort kommt aus dem Französischen von panacher- bunt machen.
Was muss ins Wahllokal mitgenommen werden?
Ins Wahllokal mitzunehmen sind die Wahlbenachrichtigungskarteund der Personalausweis oder Reisepass.
Wo gehe ich wählen?
Das Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigungskarteaufgedruckt und am Sonntag von 8 bis 18Uhrgeöffnet. Verlassen Sie sich nicht darauf,dass sich Ihr Wahllokal in den gleichen Räumenwie bei vergangenen Wahlen befindet.
Wie sehen die Stimmzettel aus?
In kreisfreien Städten bekommt jeder Wahlberechtigteeinen rosafarbenen Stimmzettel, auf dem dieKandidaten für die Stadtparlamente anzukreuzensind. In allen anderen Gemeinden werden sowohlder Kreistag als auch die Gemeindevertreterund unter Umständen noch der Ortschaftsratgewählt. Die Bürger bekommen hierfür je einenStimmzettel, der vor dem Ablegen in die Wahlurnenicht in einen Umschlag gesteckt werden muss.
Wann ist der Stimmzettel ungültig?
Der Stimmzettel ist ungültig, wenn mehrals drei Kreuze gemacht werden. Weniger alsdrei Stimmen dürfen dagegen abgegeben werden.Ungültig ist die Wahl auch, wenn der Stimmzetteleinen verbalen Zusatz oder Vorbehalt enthält.
Wonach richtet sich die Reihenfolge derWahlvorschläge auf dem Stimmzettel?
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge richtetsich nach den bei der letzten Wahl des Gemeinderatesund Kreistages beziehungsweise des Stadtrateserzielten Mandaten. Für andere Parteien, Wählergruppenund Einzelbewerber regelt sich die Reihenfolgenach den Stimmenzahlen bei der letzten Wahlder Vertretung des Wahlgebietes. Im übrigenist die Reihenfolge alphabetisch.
Wie wird ausgezählt?
Bei der Auszählung wird zunächst ermittelt,welchen Stimmenanteil die Gruppierungen erreichthaben und wie viele Sitze ihnen danach zustehen.Das richtet sich nach der Anzahl aller Stimmen,die ihre Bewerber erhalten. Gewählt sind danndie Kandidaten mit den meisten Stimmen aufder Liste. Ein Beispiel: Stehen einer Gruppierungfünf Sitze zu, kommen die fünf Kandidatenauf der Liste mit den meisten Stimmen zumZuge. Verzichtet einer von ihnen, wäre derKandidat mit dem sechstbesten Ergebnis ander Reihe. Jeder Bürger darf an der Auszählungteilnehmen.