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Jugendschutz Jugendschutz: Mit 16 Jahren höchstens bis 24 Uhr in die Disko

Von BRITTA SCHMEIS 27.03.2011, 11:02

Berlin/dpa. - Manchmal ist es ganz schön nervig mit dem Minderjährigsein: Man muss zur Schule, die Eltern bestimmen, wann man nach Hause muss, und Alkohol darf man in der Disko auch kaum trinken. Irgendwie scheint das Leben nur aus Verboten und Pflichten zu bestehen. Doch das stimmt nicht ganz, denn schon als Kind und Jugendlicher hat man Rechte, die man im Zweifel sogar gerichtlich durchsetzen kann. Allerdings sind Jugendliche auch straffähig, etwa wenn es um Diebstahl oder Betrug geht.

Die Anwältin Ulrike Hinrichs aus Berlin hat zu dem Thema ein Lexikon verfasst. Dort wird alphabetisch alles aufgelistet, was einen in Sachen Rechte, Pflichten und Gesetze beschäftigt. "Ganz aktuell sind Themen wie illegaler Musikdownload, alles rund um Handy- oder andere Verträge", sagt die Juristin, die auch bei dem Projekt "Anwälte gehen in die Schule" mitmacht. Wie sieht es nun aber aus mit den Rechten von Jugendlichen? Hier eine kleine Auswahl:

Arztbesuche / Pille

Minderjährige können prinzipiell alleine einen Arztbesuch vereinbaren und alleine hingehen. Vorausgesetzt man hat seine Krankenkassenkarte dabei. Bewahren die Eltern die Karte auf, wird es schwieriger, ebenso wenn man privat versichert ist. Denn dann kommt die Rechnung in der Regel zu den Eltern. Man kann aber vorher beim Arzt nachfragen, was der Besuch kostet und ihn dann gegebenenfalls selbst bezahlen.

Auf jeden Fall darf der Arzt den Eltern nichts von dem Termin erzählen. Er unterliegt der Schweigepflicht. Ist ein Kind oder Jugendlicher allerdings schwer krank und muss operiert werden, müssen die Eltern eingeweiht werden und ihre Genehmigung für die Operation geben. Die Pille kann ein Mediziner ohne ihr Wissen verschreiben. "Das hängt dann vom Arzt ab, ob er es für richtig hält, dass die Jugendliche die Pille nimmt", erklärt Sebastian Gutknecht von der Landesjugendstelle Jugendschutz in Köln.

Haushaltspflichten

Eltern können von ihren Kindern verlangen, dass sie ihr Zimmer selbst aufräumen und im Haushalt mithelfen. Das regelt sogar das Gesetz. Denn solange Kinder und Jugendliche bei den Eltern wohnen, die für Essen und Kleidung sorgen, dürfen sie auch von ihren Kinder verlangen, dass sie den Müll wegbringen, kleine Einkäufe erledigen oder die Spülmaschine ausräumen. "Dieses Thema ist in vielen Familien ein Dauerbrenner", sagt der Vorsitzende der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung, Ulrich Gerth. "Ein Miteinander und gegenseitiges Unterstützen zeigt den Eltern aber auch, dass man vernünftig ist und sie sich auf ihre Kinder verlassen können." Das wiederum verbessert die Verhandlungsposition bei Themen wie Weggehen.

Ausgehzeiten

"Ab 16 Jahren darf man nach dem Jugendschutzgesetz allein in die Disko, allerdings höchstens bis 24 Uhr", erklärt die Rechtsanwältin und Mediatorin Ulrike Hinrichs. Doch das Jugendschutzgesetz gibt den Eltern nur den Rahmen vor. Sie können also auch bestimmen, dass man als 17-Jähriger schon um 23 Uhr zuhause ist.

Alkohol

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol trinken oder kaufen. Ab 16 Jahren ist es Jugendlichen erlaubt, in Kneipen allein Bier oder Wein zu trinken, nicht aber Hochprozentiges wie Alcopops.

Drogen

Grundsätzlich gilt: Wer Drogen wie Ecstasy kauft oder verkauft, macht sich strafbar. Wer im Straßenverkehr unter Drogeneinfluss erwischt wird, muss mit Bußgeld, Fahrverbot und Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. Wer den Führerschein noch vor sich hat, muss einen "Idiotentest" machen.

Online-Geschäfte

"Bei Käufen im Internet verhält es sich wie bei Einkäufen im Kaufhaus", erklärt Jurist Sebastian Gutknecht. Das heißt, dass Verträge mit Jugendlichen "schwebend wirksam" sind, der Vertrag also von der Genehmigung der Eltern abhängt. Der sogenannte Taschengeldparagraf besagt allerdings, dass sich Kinder und Jugendliche von ihrem Taschengeld kaufen können, was sie wollen. Doch auch da gibt es Ausnahmen, etwa wenn Firmen die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen ausnutzen und damit sittenwidrig handeln.

Taschengeld / Erbe

Kinder und Jugendliche haben keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld, aber ein Recht auf Förderung der eigenen Entwicklung. Und dazu gehört auch, dass sie den Umgang mit Geld lernen. Über die Höhe entscheiden die Eltern. Wenn es darüber Ärger gibt, ist es am sinnvollsten, erstmal mit ihnen zu reden. "Wenn das nichts hilft, können sich Jugendliche ans Jugendamt wenden", sagt Rechtanwältin Hinrichs. Erben Jugendliche unter 18 Jahren Geld, dürfen es die Eltern nicht einfach für sich verwenden. Das Geld steht dem Minderjährigen zu.

Freunde

"Um den richtigen Umgang gibt es in vielen Familien Streit", weiß Erziehungsberater Ulrich Gerth. Meistens machen sich Eltern dann Sorgen um das eigene Kind, verbieten den Umgang oder lassen es nicht zu bestimmten Partys oder Verabredungen. "Allerdings müssen schon sehr triftige Gründe dafür vorliegen, warum der Umgang wirklich schädlich für das Kind oder den Jugendlichen ist", erläutert Hinrichs.

Piercing / Tätowierung

Hier haben die Eltern das letzte Wort. Zwar tätowieren selbst seriöse Studios Jugendliche schon ab 16 Jahren, dann aber nur mit Einwilligung der Eltern. Liegt die nicht vor, kann das Geld zurückgefordert und Schadenersatz verlangt werden. Gleiches gilt für Piercing und Branding.

Grundsätzlich ist es für Jugendliche immer gut, die Eltern auf ihrer Seite zu wissen. Wenn man aber nicht weiterkommt, sich ungerecht behandelt oder betrogen fühlt, oder nicht mehr mit ihnen reden kann, dann können Jugendämter, Erziehungsberatungen oder der Kinderschutzbund weiterhelfen. Das kostet nichts, und man kann sogar anonym bleiben, wie bei der Online-Beratung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung.