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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Richtig beantragen

06.12.2019, 11:54
Viele Pflegehilfsmittel gibt es auch leihweise ohne Zuzahlung.
Viele Pflegehilfsmittel gibt es auch leihweise ohne Zuzahlung. 7033042

Was sind Pflegehilfsmittel? Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse? Wie erhält man Pflegehilfsmittel? Wir informieren Sie!

Pflegehilfsmittel ist ein etwas sperriger Begriff. Dahinter stecken so praktische Dinge wie ein Rollator, ein Rollstuhl, Windeln oder ein Bettschutz. Alle diese Mittel erleichtern Pflegebedürftigen das Leben. Was viele nicht wissen: Die Pflegekasse übernimmt sowohl für technische als auch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel anteilig die Kosten. Größere Gerätschaften bekommen Sie leihweise, ohne dass Sie etwas dazuzahlen müssen. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema zusammengefasst. 

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Vorrichtungen, Geräte und Sachmittel, die die häusliche Pflege von Angehörigen erleichtern. Die verschiedenen Hilfsmittel lindern die Beschwerden von Pflegebedürftigen und erlauben ihnen ein selbstständigeres Leben.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:

Technische Pflegehilfsmittel: Dazu zählen zum Beispiel Bettpfannen, Badewannenlifte, Geräte zur Gehhilfe, Hausnotrufsysteme, Lagerungshilfen, mobile Hebegeräte, Pflegebetten oder Toilettenstühle. Hier zahlen Sie nur den Eigenanteil von 10 Prozent oder maximal 25 Euro.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Manche Hilfsmittel benötigen Sie täglich bei der Pflege und einige können Sie zum Beispiel aus hygienischen Gründen nur einmal verwenden. Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gehören saugfähige Betteinlagen, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Einwegspritzen oder Verbandsmaterial. Diese Mittel bezuschusst die Pflegekasse mit 40 Euro im Monat.

Achtung: Wer jetzt denkt, er bekommt die Pflegecreme oder das Toilettenpapier von der Pflegekasse erstattet, der wird enttäuscht. Sogenannte „Mittel des täglichen Lebens“ gehören nicht zu den Pflegehilfsmitteln. Es sind Produkte, die allgemein im Haushalt verwendet oder von mehreren Personen benutzt werden.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Normalerweise haben alle Pflegeversicherten einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Aber es gibt Ausnahmen: Wenn der Arzt einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe wegen einer Erkrankung oder Behinderung verordnet, trägt die Krankenkasse die Kosten. Genau geregelt ist der Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Sozialgesetzbuch (SGB XI § 40). Für Pflegeheimbewohner gelten wieder andere Regelungen. Sie werden üblicherweise vom Heim mit Pflegehilfsmitteln versorgt.

Pflegehilfsmittel: Wann übernimmt die Pflegekasse die Kosten?

Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegehilfsmittel einen Teil der Kosten, wenn

Welche Leistungen umfasst der Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Der Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln umfasst

Pflegehilfsmittel durch MDK-Gutachter

Der Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) stellt nicht nur die Pflegebedürftigkeit fest, er gibt in der Regel auch konkrete Empfehlungen, mit welchen Pflegehilfsmitteln ein Pflegebedürftiger ausgestattet sein sollte. Diese Empfehlungen gelten gleichzeitig als Antrag auf die Leistungen. Den Empfehlungen muss die pflegebedürftige Person natürlich zustimmen. Eine weitere Prüfung durch die zuständige Pflege- oder Krankenkasse entfällt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Pflegebedürftige wichtige Hilfsmittel schnell und unkompliziert erhalten.

Alternativ können Sie sich das Gerät selbst besorgen. Wenn Sie möchten, dass die Pflegekasse das Gerät bezuschusst, müssen Sie dafür einen Antrag stellen. Sie brauchen dafür zwar kein Attest des Arztes, doch es erleichtert das Verfahren. Wird das technische Hilfsmittel genehmigt, müssen Sie nur 10 Prozent oder maximal 25 Euro zuzahlen. Den restlichen Betrag übernimmt die Pflegekasse. 

Hier finden Sie eine Checkliste für die MDK-Begutachtung.

Tipp: Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben bei Bedarf nicht nur Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, sondern auch Anspruch auf Zuschüsse für altersgerechte Um- und Einbauten. Die Kasse nennt das etwas gestelzt „Anpassung des Wohnumfelds“. Zu den Anpassungen zählen zum Beispiel der Einbau einer barrierefreien Dusche oder eines Treppenlifts. Wohnen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 in einer ambulant betreuten Wohngruppe, haben sie zudem ein Anrecht auf den Wohngruppenzuschlag. Die Pflegekasse bezahlt in bestimmten Fällen auch eine Anschubfinanzierung zur Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe.

Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt nur die Kosten für Pflegehilfsmittel, wenn die Produkte im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Eine aktuelle Pflegehilfsmittel-Liste finden Sie auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes. Dort sehen Sie, welche Pflegehilfsmittel die Pflegekasse übernimmt. Die Liste informiert Sie auch darüber, welche Pflegehilfsmittel Sie leihweise von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt bekommen. Klicken Sie einfach auf den Link, um auf die Produktgruppen-Übersicht im Hilfsmittelverzeichnis zu gelangen: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/hmvAnzeigen_input.action (Abruf 21.02.2019). Sie können diese Liste übrigens auch in Sanitätshäusern oder bei Ihrer Pflegekasse einsehen.

Hilfsmittelverzeichnis 2019: Welche Produktgruppen sind wichtig?

Die Pflegehilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis sind in mehrere Produktgruppen (PG) unterteilt. Jede Produktgruppe zählt die Indikationen auf, die die Versorgung rechtfertigen. Außerdem sind dort Qualitätsmindestanforderungen festgeschrieben. Pflegehilfsmittel finden Sie überwiegend in den Gruppen 50 bis 54. Hilfsmittel der Produktgruppen 50 bis 53 sind technische Hilfsmittel. Diese werden von der Pflegekasse in erster Linie leihweise überlassen.

Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?

Nicht alle Pflegehilfsmittel, die Sie bei der Pflege zu Hause benötigen, werden von der Kasse gezahlt. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, auf welche zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel Sie Anspruch haben. Üblicherweise zählen dazu die hier aufgeführten Produkte:

Wer übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel?

In der Regel beziehen Sie die Pflegehilfsmittel über Vertragspartner der Pflegekasse. Wenn Sie die Pflegehilfsmittel bei jemand anderem erwerben, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Wenn Sie das vermeiden möchten, sollten Sie sich vorab nach den Vertragspartnern Ihrer Pflegekasse erkundigen.

Achtung: Jetzt wird es richtig kompliziert. Bei der Kostenübernahme unterscheidet die Pflegekasse zwischen:

Pflegehilfsmittel mit Festbetrag: Hier übernimmt Ihre Kasse die Kosten bis zur Höhe des Festbetrags beim Vertragspartner.
Pflegehilfsmittel ohne Festbetrag beim Vertragspartner: Hier übernimmt Ihre Kasse die Kosten bis maximal zur Höhe des vertraglich vereinbarten Preises.
Pflegehilfsmittel ohne Festbetrag bei Leistungserbringern, die nicht Vertragspartner der Pflegekasse sind: Hier erstattet Ihre Kasse nur Kosten in Höhe des niedrigsten Preises einer vergleichbaren Leistung des Vertragspartners.

Was ist der Festbetrag?

Der Festbetrag ist der Betrag, bis zu dem die Pflegekasse die Kosten erstattet. Wenn Sie ein Pflegehilfsmittel auswählen, das über dem Festbetrag liegt, müssen Sie die Differenz selbst zahlen. Ihre individuelle Zuzahlung richtet sich nach der Höhe des Festbetrags.

Welche Zuzahlungen und Erstattungen gibt es?

Eigenanteil für technische Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige zahlen für technische Pflegehilfsmittel ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil von zehn Prozent. Die Kosten sind aber gedeckelt. Maximal beträgt der Eigenanteil pro Pflegehilfsmittel 25 Euro. Wenn Ihnen ein größeres technisches Pflegehilfsmittel leihweise überlassen wird, entfällt die Zuzahlung. Es kann jedoch eine Leihgebühr anfallen. Wenn Sie es ohne zwingenden Grund ablehnen, dass Ihnen Pflegesachmittel leihweise zur Verfügung gestellt werden, dann müssen Sie die Kosten für das Pflegehilfsmittel in vollem Umfang selbst zahlen. Personen, die die Belastungsgrenze überschritten haben, können von der Zuzahlung befreit werden.

Erstattung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Produktgruppe 54)

Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (häusliche Pflege) erstattet die Pflegekasse mit bis zu 40 Euro pro Monat. Dazu müssen Sie die entsprechenden Quittungen bei der Pflegekasse einreichen. Alles, was die Kosten von 40 Euro übersteigt, muss der Versicherte selbst bezahlen.

Ausnahmen: Ist ein Pflegebedürftiger zum Beispiel inkontinent, dann ist das ein medizinisches Pflegeproblem. In solchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Pflegeutensilien wie Windeln und nicht die Pflegekasse. Damit die Krankenkasse die Windeln bezahlt, braucht der Pflegebedürftige ein Rezept vom Arzt.

Tipp: Technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett, ein Rollator oder ein Rollstuhl werden oft kostenlos von der Pflegekasse ausgeliehen. Vorausgesetzt, der Arzt verschreibt das Gerät oder der MDK-Gutachter bestätigt die Notwendigkeit. Wenn Pflegebedürftige die ausgeliehenen Geräte nicht mehr benötigen, müssen sie diese wieder zurückgeben.

Pflegehilfsmittel-Tabelle: Zuzahlung und Erstattung 2019

Wie kann ich Pflegehilfsmittel beantragen?

Prinzipiell müssen Pflegehilfsmittel nicht vom Arzt verordnet werden. Sie können Pflegehilfsmittel direkt und formlos bei Ihrer Pflegekasse beantragen oder den Antrag auf Pflegehilfsmittel telefonisch, online oder schriftlich stellen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Es liegt ein Pflegegrad vor.
Die Pflege findet zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Bekannte statt.
Auch bei einer Betreuung in einer WG oder im betreuten Wohnen können Sie einen Pflegehilfsmittel-Antrag stellen.

Für den Antrag benötigen Sie folgende Daten:

Die Kasse stellt Ihnen dann eine Bestätigung über die Notwendigkeit der Pflegehilfsmittel aus. Mit dieser Bestätigung erhalten Sie bei dem zugelassenen Leistungserbringer (zum Beispiel einem Sanitätshaus) die benötigten Pflegehilfsmittel. Nur bei größeren Hilfsmitteln wie Pflegebetten oder Rollstühlen benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt.

Antrag auf Pflegehilfsmittel

Der Antrag auf Pflegehilfsmittel besteht aus mehreren Teilen. Pflegehilfsmittel Anlage 2 und 4 müssen Sie ausfüllen und unterschrieben bei der Pflegekasse einreichen.

Pflegehilfsmittel Anlage 2: Auf diesem Formular wählen Sie aus, welche Pflegehilfsmittel Sie monatlich benötigen.
Pflegehilfsmittel Anlage 4: Mit diesem Formular beantragen Sie die Kostenübernahme in Höhe von 40 Euro für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Tipp: Oft ist es nicht nötig, dass Sie technische Pflegehilfsmittel selbst beantragen. Stellt der MDK oder eine Pflegefachkraft bei der Begutachtung fest, dass der Pflegebedürftige einen Rollator oder Toilettenstuhl benötigt, leitet dieser den Antrag an die Pflegekasse weiter. Die Kasse veranlasst dann alle notwendigen Schritte.

Sie können sich den Antrag aber auch als PDF selbst aus dem Internet herunterladen oder gleich online ausfüllen. Wenn Sie bei der AOK oder DAK versichert sind, unter Pflegehilfsmittel AOK oder Pflegehilfsmittel DAK.

Wo erhält man Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind?

Sie haben mehrere Möglichkeiten:

Kostenlose Pflegehilfsmittel: Einige Pflegehilfsmittel-Anbieter verschicken eine zuzahlungsfreie monatliche Box mit Pflegehilfsmitteln. Der Hilfsmittelversand macht die Pflege zu Hause leichter. Sie können sich Ihre zuzahlungsfreie Pflegebox selbst individuell zusammenstellen oder aus einer Auswahl fertiger Boxen bestellen. Wer diese monatlichen Pflegeboxen geschickt kombiniert, bezieht seine Pflegehilfsmittel gratis. Bekannte Anbieter für kostenlose Pflegehilfsmittel sind Pflegebox, Curabox oder Sanubi. Die Pflegebox-Anbieter rechnen die Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie sparen sich also den bürokratischen Aufwand.

Zusammenfassung Pflegehilfsmittel

Quellen