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Wie Organspende funktioniert Ein Geben nach dem Tod

Eine kleine Karte, hinter der eine große Entscheidung steht: Auf dem Organspendeausweis können wir festhalten, was nach dem Tod mit unserem Körper passieren soll.

Von Ricarda Dieckmann 25.06.2024, 12:15
Mit einem Organspendeausweise kann sein Besitzer erklären, welche Organe beziehungsweise welches Gewebe er im Todesfall spenden möchte.
Mit einem Organspendeausweise kann sein Besitzer erklären, welche Organe beziehungsweise welches Gewebe er im Todesfall spenden möchte. Foto: DPA

Möchte ich meine Organe nach dem Tod spenden? Diese Frage kann ein flaues Bauchgefühl verursachen. Denn mit dem eigenen Sterben beschäftigt sich niemand gern. Es lohnt aber, eine Entscheidung zur Organspende zu treffen – alleine schon mit Blick auf seine Angehörigen. Denn für sie sei es eine große Entlastung, wenn sie den Willen Verstorbener kennen, so die Deutsche Stiftung Organtransplantation. Fünf Fragen und Antworten zu dem Kärtchen:

Wo bekomme ich einen Organspendeausweis?Wer ohnehin in der Arztpraxis oder in der Apotheke ist, kann dort nach einem Ausweis fragen. Man kann ihn aber auch kostenlos unter organspende-info.de bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellen. Wer nicht so viel Wert auf ein festes Kärtchen legt, lädt sich den Organspendeausweis dort einfach als PDF-Dokument zum Ausdrucken herunter. Übrigens: Laut der BZgA reicht es theoretisch sogar aus, seine Wünsche zur Organspende formlos auf einem Blatt Papier festzuhalten.

Wer nun auf die Idee kommt, seine Entscheidung zur Organspende dem Testament beizufügen, sollte das aber besser bleibenlassen. Denn wenn das Testament nach dem Tod geöffnet werde, sei es für eine Organentnahme zu spät, so die BZgA.Was kann ich beim Ausfüllen falsch machen, sodass der Ausweis am Ende nicht gültig ist?„Wenn sich die Angaben widersprechen oder nicht ersichtlich wird, was der Wille der verstorbenen Person war, ist der Organspendeausweis nicht gültig“, sagt Professor Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA. „In diesem Fall kommt es nicht zu einer Organspende.“ Auf dem Organspendeausweis sollte man daher nur eine einzige Auswahlmöglichkeit ankreuzen. Auch die Unterschrift darf nicht fehlen – erst sie macht den Ausweis rechtlich gültig. Der ausgefüllte Ausweis wandert dann am besten ins Portemonnaie, sodass der Besitzer ihn im Alltag bei sich trägt.Was gilt im Ernstfall, wenn ich zwei Organspende-Ausweise habe, die sich widersprechen? Den ersten Ausweis verbummelt, einen zweiten ausgefüllt – das kann passieren. Aber: Was gilt, wenn nach dem Tod zwei Organspendeausweise auftauchen, die Unterschiedliches aussagen? „Es gilt die zuletzt dokumentierte Entscheidung und damit der Organspendeausweis mit dem jüngeren Datum“, sagt Martin Dietrich. Wer sichergehen will, vernichtet das alte Kärtchen, sobald er sich einen neuen Ausweis zugelegt hat.

Übrigens: Da die eigene Entscheidung allein auf dem Organspendeausweis dokumentiert wird, kann man sich jederzeit umentscheiden, ohne dies melden zu müssen.

Ein zentrales Register wird seit Mitte März stufenweise eingerichtet. Ab Juli, so die Planung, sind alle Entnahmekrankenhäuser an das Organspende-Register angeschlossen. Anfang des nächsten Jahres soll es komplett zur Verfügung stehen. Doch auch dann gilt: Niemand ist dazu verpflichtet, seine Entscheidung dort eintragen zu lassen (siehe auch: „Das Register nimmt Gestalt an“).

Sollte ich im Urlaub meinen Organspendeausweis dabeihaben?Ja, das sei ratsam, empfiehlt die BZgA. Wer richtig gut vorbereitet ist, nimmt sogar eine Variante in der Sprache des Urlaubslandes mit. Auf der Webseite der BZgA gibt es den Organspendeausweis in 29 Sprachen zum Download als PDF-Datei.

Hintergrund: Im Urlaubsland könnten die Gesetze zur Organspende ganz anders sein als in Deutschland, erklärt die Bundeszentrale. Während hierzulande nur als Organspender infrage kommt, wer zugestimmt hat, gibt es etwa in Frankreich, Spanien oder Italien die Widerspruchslösung. Dort ist man automatisch Spender – sofern jemand nicht aktiv widersprochen hat.

Bei einem Todesfall im Ausland gilt das Gesetz des jeweiligen Landes. Und das laut BZgA ganz unabhängig davon, welche Nationalität die verstorbene Person hat. Auch wer seine Organe nicht spenden möchte, sollte also im Urlaub einen Organspendeausweis dabeihaben, aus dem diese Entscheidung hervorgeht.

Wer nicht spenden darf

Welche Erkrankungen schließen aus, dass ich Organspender oder Organspenderin werden kann? Es gibt nur wenige Erkrankungen, die eine Organspende pauschal ausschließen. Selbst wer Krebs hat, kann Organspender werden – zumindest dann, wenn die Erkrankung nicht mehr akut ist.

„Wenn innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss der Therapie keine erneute Krebserkrankung aufgetreten ist, gilt diese Erkrankung nicht mehr als akut. In einem solchen Fall ist eine Organ- und Gewebespende grundsätzlich wieder möglich“, erklärt Martin Dietrich.

Bei den meisten Erkrankungen prüfen Ärzte nach dem Tod individuell, ob sich die Organe für eine Spende eignen. In dem Feld „Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise“ kann man vermerken, welche Erkrankungen man hat und dem medizinischen Personal so die Arbeit erleichtern.

Übrigens: Eine Altersgrenze für Organspender gibt es nicht. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation war die bislang älteste Organspenderin in Deutschland 98 Jahre alt. Ihre Leber konnte erfolgreich transplantiert werden, so die Stiftung.

Information zur Organspende:

PDF-Dokument zum Ausfüllen und Erklärung zum Eintrag im Register: www.organspende-info.de

Das Organspende-Register

Die Entscheidung zur Organspende lässt sich seit dem 18. März 2024 im Organspende-Register festhalten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte betreibt diese Webseite. Um dort die Entscheidung hinterlegen zu können, muss man sich authentifizieren. Das geht mit der eID-Funktion des Personalausweises, dem elektronischen Aufenthaltstitel oder der eID-Karte.

Was ebenfalls griffbereit sein sollte: die Krankenversichertennummer. Künftig soll man die Erklärung auch über die App der eigenen Krankenkasse abgeben können, wofür die Gesundheits-ID benötigt wird. Das soll spätestens zum 30. September möglich sein. Der Eintrag in das Organspende-Register ist freiwillig und kostenlos, wie es auf dem Portal heißt. Er lässt sich jederzeit ändern oder widerrufen. Vorteil des Registers: Ein Ausweis kann verloren gehen. Oder er ist nicht dabei, wenn er gebraucht wird. Das Register hingegen ist immer verfügbar. Künftig soll es so laufen: Das berechtigte medizinische Personal im Krankenhaus greift im Ernstfall auf das Register zu – und kann die hinterlegte Entscheidung einsehen.

Nur einzelne Organe spenden

Ausweis und Register bieten Auswahlmöglichkeiten. Man kann der Entnahme von Organen und Gewebe nach der ärztlichen Feststellung des Todes generell zustimmen. Es dürfen aber auch einzelne Organe und Gewebe ausgeschlossen oder nur diese zur Spende freizugeben werden. Einer Organspende lässt sich zudem komplett widersprechen. Möglich ist auch, eine Person zu benennen, die im Ernstfall die Entscheidung treffen soll.

Zum Organspende-Register: Die Entscheidung zur Organspende lässt sich seit dem 18. März 2024 im Organspende-Register festhalten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte betreibt diese Webseite. Um dort die Entscheidung hinterlegen zu können, muss man sich authentifizieren. Das geht mit der eID-Funktion des Personalausweises, dem elektronischen Aufenthaltstitel oder der eID-Karte.

Eintragungen lassen sich ändern

Was ebenfalls griffbereit sein sollte: die Krankenversichertennummer. Künftig soll man die Erklärung auch über die App der eigenen Krankenkasse abgeben können, wofür die Gesundheits-ID benötigt wird. Das soll spätestens zum 30. September möglich sein. Der Eintrag in das Organspende-Register ist freiwillig und kostenlos, wie es auf dem Portal heißt. Er lässt sich jederzeit ändern oder widerrufen. Vorteil des Registers: Ein Ausweis kann verloren gehen. Oder er ist nicht dabei, wenn er gebraucht wird. Das Register hingegen ist immer verfügbar. Künftig soll es so laufen: Das berechtigte medizinische Personal im Krankenhaus greift im Ernstfall auf das Register zu – und kann die hinterlegte Entscheidung einsehen.

Ausweis und Register bieten Auswahlmöglichkeiten. Man kann der Entnahme von Organen und Gewebe nach der ärztlichen Feststellung des Todes generell zustimmen. Es dürfen aber auch einzelne Organe und Gewebe ausgeschlossen oder nur diese zur Spende freizugeben werden. Einer Organspende lässt sich zudem komplett widersprechen. Möglich ist auch, eine Person zu benennen, die im Ernstfall die Entscheidung treffen soll. Organspende-Register unter: organspende-register.de