Fruchtsaftgetränke im Test Fruchtsaftgetränke im Test: Reiner Apfelsaft ist die bessere Wahl

Halle/MZ. - Fertige Apfelfruchtsaftgetränke aus dem Supermarkt halten nicht, was die Angaben auf dem Etikett meist versprechen. So schnitten in einem aktuellen Test 13 von 19 Getränken mit "mangelhaft" ab, schreibt die Stiftung Warentest in ihrem Heft "test" (5 / 2007). Die Tester raten deshalb, besser Wasser und Fruchtsaft je zur Hälfte als Schorle selbst zu mischen. Das sei nicht nur natürlicher, sondern schmecke auch nicht so süß und koste mit einem preiswerten, 100-prozentigen Apfelsaft deutlich weniger als ein Fruchtsaftgetränk. Selbst das beste Fruchtsaftgetränk im Test ("Gut und günstig" von Edeka) schnitt nur mit "befriedigend" ab. Mit "gut" oder "sehr gut" wurde keines der getesteten Getränke bewertet.
Schuld an dem schlechten Ergebnis sei vor allem die schlechte Aromaqualität gewesen, so die Warentester. Sie fanden oft entweder gar kein Apfelaroma oder zu wenig davon. Dafür wurde umso häufiger apfeluntypisches Fremdaroma festgestellt. Das dürfen die Hersteller zwar zur Abrundung einsetzen, aber es muss natürlich und dem Apfelaroma ähnlich sein. Das war gleich bei acht der Getränke nicht der Fall.
Auch Kalorien lassen sich mit den Fruchtsaftgetränken im Vergleich zu Apfelsaft nicht sparen. Das liegt der Stiftung Warentest zufolge an den zugesetzten Süßungsmitteln, die zum Teil ausgesprochene "Billigsüßer" seien, etwa Glukose- oder Fruktosesirup.
Vier Apfelfruchtsaftgetränke im Test enthielten aber Süßstoffe, etwa Saccharin, Aspartam und Cyclamat, und seien dadurch deutlich kalorienärmer. Als Durstlöscher seien aber auch sie nicht zu empfehlen, denn auch durch Süßstoffe gewöhne man sich an den süßen Geschmack und der Appetit auf ungesunde Getränke wachse. Zudem sei nach wie vor für einige der Süßstoffe ungeklärt, wie sie auf den menschlichen Körper in großen Mengen wirken.
Apfelfruchtsaftgetränke müssen nach dem Deutschen Lebensmittelbuch mindestens 30 Prozent Apfelsaft enthalten. Zugesetzt werden Aromaextrakte und / oder natürliche Aromen. Hinein darf auch artverwandter Fruchtsaft oder Zitronensäure. Eine Begrenzung des Zuckeranteils gibt es nicht. Als Saft hingegen darf nur bezeichnet werden, was auch zu 100 Prozent aus Fruchtsaft besteht. mab