Zehn Arbeitsrechts-Irrtümer Zehn Arbeitsrechts-Irrtümer: Später Feierabend - muss ich am nächsten Tag pünktlich sein?

Wer erst spät Feierabend macht, muss am nächsten Tag trotzdem pünktlich bei der Arbeit sein – stimmt das wirklich? Und wird die Reisezeit bei Dienstreisen immer als Arbeitszeit gezählt, oder gibt es Ausnahmen? Im Video klärt ein Rechtsexperte Mitarbeiter und Vorgesetzte über zehn große Irrtümer im Arbeitsrecht auf.
Bei über sechs Stunden Arbeitszeit 30 Minuten Pause machen
Der Arbeitgeber kann von Mitarbeitern nicht verlangen, dass sie ohne Pausen durcharbeiten. Das gilt zumindest dann, wenn sie mehr als sechs Stunden im Einsatz sind. In dem Fall haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Das berichtet das „Bremer Arbeitnehmer Magazin“ (Ausgabe 5/2015). Nach mehr als neun Stunden muss die Auszeit mindestens 45 Minuten dauern.
Weiter muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass Beschäftigte in der Pause ihre Arbeit vollständig unterbrechen und über die Zeit frei verfügen können. Das setzt zum Beispiel voraus, dass Kollegen dort sind, die Angestellte bei Bedarf vertreten können.
Kommt der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nicht nach, könnten Mitarbeiter unter Umständen nachträglich die volle Vergütung ohne Lohnabzug für die Pausenzeit verlangen. Außerdem muss der Arbeitgeber gegebenenfalls ein Bußgeld zahlen. Im schlimmsten Fall macht er sich sogar strafbar.
Längere Pausen machen nicht zwingend erholter
Mitarbeiter sollten darauf achten, dass sie lieber mehrere kleine Pausen machen als eine lange. Denn der Erholungseffekt ist am Anfang größer und nimmt mit der Zeit langsam ab. Das berichtet die Zeitschrift „Certo“ (Ausgabe 3/2015), das Magazin der gesetzlichen Unfallversicherung VBG. Lange bei der Arbeit durchzuhalten und sich erst dann mit einer längeren Pause zu belohnen, ist deshalb nicht das Beste für die Leistungsfähigkeit. (gs/dpa)