Steigende Mieten Steigende Mieten: Mietpreisbremse - hilft sie Mietern wirklich?

Köln - Nach Einschätzung der Immobilienbranche steigen die Mietpreise in Deutschland in diesem Jahr im Schnitt um rund drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Bundesregierung möchte die Preisentwicklung in Ballungsräumen einschränken - und vereinbarte deshalb im Koalitionsvertrag eine sogenannte Mietpreisbremse.
Seit dem 1. Mai 2013 können bereits einzelne Bundesländer festlegen, dass in Gemeinden mit zu wenig bezahlbaren Wohnungen die Mieten innerhalb von drei Jahren nur um 15 Prozent steigen dürfen, statt wie bisher um 20 Prozent. Doch das Gesetz sei unausgegoren und wirkungslos, sagen Kritiker - denn es gilt nur für bestehende Mietverhältnisse, und die Preise werden nicht abgesenkt. Die wichtigsten Fragen und Anworten:
Kann die Mietpreisbremse steigende Mieten stoppen?
„Die Mietpreisbremse greift nur für bestehende Mietverhältnisse, nicht jedoch für neu abgeschlossene Mietverträge“, sagt Werner Reinlein, Partner der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle in Bonn. Somit habe die Preisbremse keine spürbaren Auswirkungen auf die Preisentwicklung. „Die Mietpreisbremse friert Mieten nicht ein und macht Mietwohnungen auch nicht billiger“, moniert auch Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Das höchste der Gefühle sei eine mögliche Dämpfung des Mietpreisanstiegs. Bei Vermietern dürfte damit nicht das große Zittern einsetzen.
In welchen Städten greift die Preisbremse bereits?
In einigen Bundesländern ist bereits festgelegt worden, dass in Gebieten mit Mangel an bezahlbarem Wohnraum die Mieten höchstens noch um 15 Prozent innerhalb eines festgelegten Zeitraums steigen dürfen. In München gilt die Regelung seit Mai 2013, in Hamburg seit Anfang September.
Die Pläne für Nordrhein-Westfalen sollen im Frühjahr in Kraft treten: Sie sehen eine Begrenzung der Mietsteigerung auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren für 59 Städte und Gemeinden vor, davon 21 im Regierungsbezirk Köln, 13 im Regierungsbezirk Münster, drei im Regierungsbezirk Detmold und zwei im Regierungsbezirk Arnsberg. „Die Bereiche Dortmund, Bochum, Essen und Duisburg sind nicht erfasst“, weiß Fachanwalt Werner Reinlein.
Was plant die Bundesregierung noch?
Die Bundesregierung möchte noch weiter gehen und auch die Mieten bei Neuvermietungen auf 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzen. In einzelnen Städten, etwa in München, ist dies bereits vorgesehen. Außerdem soll festgelegt werden, wer die Maklerkosten bei der Wohnungsvermittlung tragen wird: Schaltet der Vermieter einen Makler ein, muss er ihn künftig selbst bezahlen. Bestehende Mieten sollen in angespannten Wohnungsmärkten künftig sogar in vier statt drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen dürfen.
Der neue Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) kündigte Anfang des Jahres im Bundestag an, dass er bereits im März einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen werde.
Wie kann man sich gegen höhere Mieten wehren?
Betroffene Mieter können prüfen, ob ihr Wohnort im Geltungsbereich der geplanten Mietpreisbremse liegt. Sie sollten in Erfahrung bringen, welche Mietsteigerung gegenüber der drei Jahre früher gezahlten (Kalt-/Netto-)Miete eintreten soll. In Gemeinden mit Mietspiegel lässt sich leicht nachvollziehen, ob eine verlangte Mieterhöhung gerechtfertigt ist. „Ansonsten empfiehlt sich eine professionelle Rechtsberatung“, sagt Mietrechtsexperte Reinlein.
Könnten Mieter künftig ihre Staffelmiete loswerden?
Eine einmal wirksam vereinbarte Staffelmiete bleibt von der Mietpreisbremse unberührt: Weder wird sie auf die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt, noch gilt eine Kappungsgrenze. Allenfalls kann man mit Hilfe eines Anwalts prüfen, ob die ortsübliche Vergleichsmiete unrechtmäßig überschritten wird.
Wo gibt es Schlupflöcher für Vermieter?
„Mieterhöhungen sind ohne Weiteres möglich, solange die ortsübliche Vergleichsmiete nicht erreicht ist und die Miete 15 Monate lang unverändert bleibt“, erklärt Reinlein. Vermieter müssten auch maximal die zulässige Mietsteigerung im drei-Jahres-Zeitraum beachten. Nicht vom drei-Jahres-Zeitraum begrenzt sind Staffelmieten oder Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen.
Auch bei Erstvermietungen von frei finanzierten Neubauten sollen laut Bundesregierung keine Einschränkungen in Kraft treten - was dazu führen kann, dass Kapitalanleger bei der Erstvermietung noch höhere Mieten ansetzen. (gs, mit Material von Biallo)

