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Förderung beim Hausbau Hausbau: So finanzieren Sie mit KfW und Investitionsbank

23.01.2017, 08:37
Sparen für das Eigenheim:  Wer seine eigenen vier Wände aufbauen möchte, kann Förderprogramme nutzen.
Sparen für das Eigenheim:  Wer seine eigenen vier Wände aufbauen möchte, kann Förderprogramme nutzen. dpa

Nicole K., Dessau-Roßlau: Wir möchten unsere Ölheizung auf Brennwertkessel umrüsten. Können wir dafür eine Förderung in Anspruch nehmen?
Antwort: Ja, es gibt mehrere Möglichkeiten. Einmal können Sie direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Zuschuss für die Umstellung auf die neue Brennwerttechnik beantragen.

Eine andere Variante ist, ebenfalls bei der KfW nach einem zinsgünstigen Darlehen für die neue Brennwerttechnik nachzufragen. Allerdings geht das nur über Ihre Hausbank. Letztlich besteht noch die Möglichkeit, für die Umrüstung der Heiztechnik ein zinsgünstiges Darlehen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus deren Programm „Sachsen-Anhalt Modern“ nachzufragen.

Ralph H., Köthen: Unser Haus ist ein Energiefresser und hat eine Sanierung dringend nötig. Werden solche Maßnahmen von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gefördert?
Antwort: Neue Fenster, eine moderne Heizung oder energiesparende Wärmedämmung können über das Programm „Sachsen-Anhalt Modern“ mit bis zu 50.000 Euro finanziert werden. In den ersten zehn Jahren beträgt der effektive Zins lediglich 0,40 Prozent. Werden umfangreichere Maßnahmen geplant, kann das Budget aufgestockt und auf weiteres Geld für die allgemeine Modernisierung oder auch für den altersgerechten Umbau zurückgegriffen werden.

Wird das Erneuern des Brennwertkessels gefördert?

Anne Z., Eisleben: Unsere Tochter hat ein Grundstück erworben und möchte 2017 für den Eigenbedarf ein Haus bauen. Gibt es finanzielle Förderungen? Für den Hausbau benötigt sie etwa 200.000 Euro.
Antwort: Es ist möglich, mehrere Darlehen zu beanspruchen und miteinander zu kombinieren, beispielsweise ein Bankdarlehen mit anderen Programmen.

Da es sich bei Ihrer Tochter um Wohneigentum zur Eigennutzung handelt, kommen zwei Fördermöglichkeiten der KfW infrage - einmal über deren Wohneigentumsprogramm und zum anderen über das Programm „Energieeffizient Bauen“. So bietet sich beispielsweise an, die Hälfte der von Ihrer Tochter benötigten Summe mit Hilfe der KfW und die andere Hälfte über die Hausbank zu finanzieren. Auch ein Bauspardarlehen ließe sich in die Finanzierung einbinden. Es empfiehlt sich, bei der Hausbank einen Beratungstermin zu vereinbaren, um die Finanzierungsvarianten auszuloten.

Rüdiger P., Bitterfeld-Wolfen: Für unsere neue Heizungsanlage möchte ich den Brennwertkessel vollständig erneuern und mit einer Solaranlage komplettieren. Wird das gefördert?
Antwort: Die Basisförderung für Solarkollektoren, die nur zur Warmwasserbereitung genutzt werden, beträgt ab 500 Euro. Sie wird nach der Bruttokollektorfläche gestaffelt. Bei Flächen ab elf Quadratmeter beträgt sie 50 Euro pro Quadratmeter. Sie erhalten eine wesentlich höhere Förderung, wenn die Energie aus den Kollektoren gleichzeitig für die Heizung sowie die Warmwasserbereitung genutzt wird. Hier beträgt die Förderung ab 2.000 Euro. Außerdem erhalten Sie 500 Euro Kombinationsbonus, wenn Sie Solarthermie mit Wärmepumpe oder mit Biomasse kombinieren.

Da Sie zu einem Brennwertkessel wechseln, kommt außerdem der Kesseltauschbonus in Höhe von ebenfalls 500 Euro in Frage. Voraussetzung ist die Kombination mit Solarthermie zur Heizung und Warmwasserbereitung. Alle Boni gibt es über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) und können kumuliert werden. Für einige Maßnahmen können Sie auch einen KfW-Förderkredit oder auch einen Zuschuss aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ bekommen. Besonders wichtig: Für die Heizungsanlage muss ein hydraulischer Abgleich gemacht werden. Die Kosten hierfür betragen je nach Zustand der Heizung 300 bis 1.250 Euro.

Welche Konditionen gibt es beim KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“?

Torsten S., Halle: Wir möchten in einem Wohnpark ein neues Reihenendhaus kaufen. Welche Mittel steuert die KfW zur Finanzierung bei?
Antwort: Erfüllt Ihr neues Haus die energetischen Anforderungen der KfW, so ist eine Förderung aus dem zinsgünstigen Programm „Energieeffizient Bauen“ möglich. Bis zu 100.000 Euro können mit diesem Programm finanziert werden. Im günstigsten Fall, wenn es sich bei dem Gebäude um ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus handelt, erhalten Sie zudem einen Tilgungszuschuss bis zu 15.000 Euro. Sie müssten dann also „nur“ noch 85.000 Euro zurückzahlen.

Derzeit erhalten Sie den Kredit ab 1,10 Prozent effektiver Jahreszins bei zehnjähriger Laufzeit, zwei tilgungsfreien Anlaufjahren und zehnjähriger Zinsbindung. Zusätzlich könnten Sie noch Mittel aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm beantragen. Auch hier können bis zu 50.000 Euro als Darlehen fließen. Die Laufzeit kann bis zu 25 Jahre betragen. Je nach Variante belaufen sich die Zinsen ab 0,75 Prozent pro Jahr. Wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank, über die die Darlehen vor dem Kauf zu beantragen sind.

Norbert S., Wittenberg: Wir wollen bald unsere im Jahr 1992 installierte Heiztechnik durch moderne Brennwerttechnik ersetzen. Welche Fördermöglichkeiten gibt es dafür? Meine Frau und ich sind bereits Rentner.
Antwort: Sie können mehrere Möglichkeiten versuchen. Einmal sollten Sie bei der KfW unter der Servicenummer 0800/539 90 02 nachfragen, inwieweit die Technik, die Sie einbauen möchten, mit Zuschussmitteln gefördert wird. Der Vorteil von Zuschüssen besteht darin, dass sie nicht zurückgezahlt werden müssen.

Sollte im Fall einer Zuschussförderung Ihr Kapitalbedarf darüber liegen, könnten Sie auch Darlehensfinanzierungen ins Auge fassen: einmal durch Ihre Hausbank oder durch ein zinsgünstiges KfW-Darlehen, das aber über Ihre Hausbank beantragt werden muss. Letztlich würde sich auch eine Nachfrage bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt in Bezug auf ein zinsgünstiges Darlehen lohnen. Eine Finanzierung über die Investitionsbank kommt aber nur dann infrage, wenn die Hausbank Sie finanziell nicht unterstützt.

Können wir Fördermittel der KfW für die Barrierefreiheit nutzen?

Jens K., Halle: Wir wollen nächstes Jahr ein modernisiertes Haus, Baujahr 1987, kaufen. Dabei haben wir nicht nur auf den energetischen Standard, sondern auch auf den Wohnkomfort, also Barrierefreiheit, geachtet. Können wir dafür Fördermittel der KfW nutzen?
Antwort: Da es sich um ein Gebäude handelt, das vor dem 1.1.1995 gebaut wurde, können Sie drei Darlehensprogramme nutzen. Für den Kauf steht Ihnen das KfW-Wohneigentumsprogramm mit einem Darlehen bis zu 50.000 Euro zur Verfügung, der Zins liegt bei einer 20-jährigen Laufzeit derzeit effektiv bei ab 0,75 Prozent pro Jahr. Darüber hinaus können Sie das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ nutzen, sofern das Haus durch den Verkäufer energetisch saniert wurde und die Kosten im Kaufvertrag enthalten sind.

Der Darlehensbetrag liegt bei maximal 50.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro. Dies ist abhängig davon, ob energetische Einzelmaßnahmen durchgeführt wurden oder ob das Haus zum KfW-Effizienzhaus saniert wurde. Der jährliche Zinssatz liegt aktuell bei ab 0,75 Prozent effektiv unabhängig von der Laufzeit des Darlehens. Für den altersgerechten Umbau können Sie zusätzlich das entsprechende Programm in Anspruch nehmen, nochmals maximal 50.000 Euro. Auch hier beträgt der jährliche Effektivzinssatz aktuell ab 0,75 Prozent.

Gibt es Bausparverträge für kleine Baumaßnahmen?

Jana D., Saalekreis: Gibt es auch Bausparverträge für kleine Baumaßnahmen? Wir möchten unsere Fenster austauschen.
Antwort: Seit einiger Zeit bieten die Bausparkassen kleine Modernisierungskredite an, die zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro kosten. Sie sind speziell für Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Energiesparmaßnahmen sowie Um- und Ausbauten vorgesehen. Modernisierer bekommen diese Darlehen ohne Eintragung einer Grundschuld. So erhalten private Eigentümer in vielen Fällen zinsgünstige Kredite ohne zusätzliche Kosten für die Eintragung im Grundbuch. Eine Prüfung der Bonität ist selbstverständlich vorgeschrieben.

Hanna S., Merseburg: Kann ich meine vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag einzahlen? Erhalte ich auch Arbeitnehmersparzulage?
Antwort: Ja, das ist möglich. Vermögenswirksame Leistungen werden direkt vom Arbeitgeber auf Ihren Bausparvertrag eingezahlt. Wenn Sie die maximal geförderte Sparleistung von 470 Euro im Jahr nicht komplett von Ihrem Arbeitgeber erhalten, können Sie ihn bitten, den fehlenden Betrag direkt von Ihrem Gehalt abzuführen. So können Sie die maximale staatliche Förderung erhalten. Das sind bis zu 43 Euro im Jahr.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird mit der Einkommenssteuererklärung beantragt. Die Zulage wird bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 17.900 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 35.800 Euro für Verheiratete gezahlt.

Wie binde ich staatliche Fördermittel bei der Hausfinanzierung ein?

Jörg F., Burgenlandkreis: Ich möchte meine Hausfinanzierung klassisch gestalten. Wie binde ich hier staatliche Fördermittel ein?
Antwort: Kombinieren Sie Ihr Sparkassen- und Bauspardarlehen mit staatlichen Krediten der KfW. Es gibt derzeit mehrere Programme, die für Ihre Finanzierung in Frage kommen. Den zinsgünstigen KfW-Kredit bekommen Sie sofort ausgezahlt, in den ersten acht Jahren zahlen Sie nur die Zinsen dafür. Die sogenannten endfälligen Darlehen müssen erst am Ende der Laufzeit getilgt werden. Parallel besparen Sie einen Bausparvertrag, der mit Zuteilung den KfW-Kredit ablöst. Ab dem neunten Jahr beginnen Sie mit der Rückzahlung des Bauspardarlehens.

Luise D., Naumburg: Mein Sohn hat eine Eigentumswohnung gekauft. Jetzt will er dort neue Fenster einsetzen lassen. Bekommt er auch für solch kleinere Maßnahmen von der KfW einen Zuschuss?
Antwort: Ja, die KfW hält auch für sogenannte Einzelmaßnahmen Zuschüsse bereit (Programm „Energieeffizient Sanieren“). Der Betrag liegt bei zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten, höchstens aber 5.000 Euro. Es müssen allerdings auch dort energetische Mindeststandards erreicht werden - bei Fenstern ist das derzeit mindestens eine Doppelverglasung mit einem maximalen U-Wert von 0,95 W/(m²·K; Watt pro Quadratmeter und Kelvin). Den Zuschuss muss Ihr Sohn vor Beginn der Bauarbeiten direkt bei der KfW beantragen. Nach Abschluss der Bauarbeiten muss das angestrebte und dann auch erreichte energetische Niveau durch einen Experten bescheinigt werden. (mz)