Fehler rechtzeitig erkennen Fehler rechtzeitig erkennen: Wie vermeide ich, dass meine Rente falsch berechnet wird?

Wer bei der Deutschen Rentenversicherung versichert ist, erhält zu bestimmten Zeitpunkten seinen Versicherungsverlauf zugeschickt. Die aktuelle Benachrichtigung gibt wieder, welche Daten aus der eigenen Versicherungsbiografie die Behörde bis dahin gespeichert hat. Der Versicherungsverlauf ist die Grundlage der späteren Rentenberechnung. Der Versicherungsverlauf muss vollständig sein, damit die Deutsche Rentenversicherung die Rente richtig berechnen kann. Pressesprecher Dirk von der Heide hat MZ-Redakteurin Kerstin Metze wichtige Fragen beantwortet:
Wann erhält man seinen Versicherungsverlauf?
Von der Heide: Den ersten Versicherungsverlauf erhält man zusammen mit der Renteninformation, wenn man mindestens 27 Jahre alt ist und fünf Jahre lang Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung gezahlt hat. Sobald man 43 Jahre alt ist, schickt die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen des sogenannten Kontenklärungsverfahrens einen aktuellen Versicherungsverlauf und einen Fragebogen zur Kontenklärung zu. Ab 55 erhält man dann alle drei Jahre mit der Rentenauskunft einen Versicherungsverlauf. Man kann sich auch jederzeit einen aktuellen Versicherungsverlauf von der Rentenversicherung schicken lassen.
Was sollte man tun, wenn man seinen Versicherungsverlauf zugesandt bekommt?
Von der Heide: Man sollte den chronologisch aufgebauten Versicherungsverlauf unbedingt auf Lücken prüfen. Zwar werden der Deutschen Rentenversicherung die meisten Versicherungszeiten heute automatisch gemeldet. Es gibt aber auch Zeiten, die man selbst beantragen und durch Belege nachweisen muss. Dies betrifft beispielsweise Schulzeiten, Studienzeiten und Kindererziehungszeiten, eventuell etwa auch Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR oder berufliche Auslandsaufenthalte.
Wenn noch Belege wie beispielsweise Zeugnisse, Versicherungskarten, Aufrechnungsbescheinigungen, Nachweise über Krankheitszeiten oder Arbeitslosenmeldekarten über Zeiten vorhanden sind, die bislang nicht im Versicherungsverlauf gespeichert sind, sollten sie zusammen mit dem ausgefüllten Fragebogen zur Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden.
Können noch Lücken im Versicherungsverlauf geschlossen werden, wenn man schon einen Rentenbescheid erhalten hat?
Von der Heide: Wer nach Erhalt des Rentenbescheides im dort beigefügten Versicherungsverlauf ungeklärte Lücken entdeckt und deshalb eine fehlerhafte Rentenberechnung vermutet, sollte sich unverzüglich mit seinem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und den Bescheid dort prüfen lassen. Dies kann man beispielsweise schriftlich oder persönlich und kostenfrei in jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung veranlassen.
In Sachsen-Anhalt bietet die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland in mehreren Auskunfts- und Beratungsstellen Hilfe an. Hier eine Übersicht:
Aschersleben:
Hinter dem Turm 11
06449 Aschersleben
Telefon: 0345 213-0
Dessau:
Antoinettenstraße 37
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0391 7399-0
Halberstadt:
Woort 3
38820 Halberstadt
Telefon: 0345 213-0
Halle:
Paracelsusstraße 21
06114 Halle
Telefon: 0345 213-0
Magdeburg:
Maxim-Gorki-Straße 14
39108 Magdeburg
Telefon: 0391 7399-0
Naumburg:
Bahnhofstraße 35
06618 Naumburg
Telefon: 0345 213-0
Sangerhausen:
Göpenstraße 37
06526 Sangerhausen
Telefon: 0345 213-0
Stendal:
Von-Schill-Straße 1
39576 Stendal
Telefon: 0391 7399-0
Wittenberg:
Collegienstraße 59c
06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon: 0345 213-0
Erfahren Sie auf der nächsten Seite unter anderem, wie viel Zeit Sie haben, um ihren Rentenbescheid zu überprüfen.
Wie viel Zeit hat man für die Prüfung seines Rentenbescheides?
Von der Heide: Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Rentenbescheides kann Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden. Genaueres darüber steht in dem persönlichen Bescheid unter der Überschrift „Ihr Recht“. Aber auch später, nach Ablauf der Widerspruchsfrist, kann man jederzeit einen Überprüfungsantrag stellen. In jedem Fall sollte man eine Begründung und insbesondere die bisher nicht eingereichten Unterlagen beifügen.
Gibt es Statistiken darüber, wie oft Fehler in Rentenbescheiden vorkommen?
Von der Heide: Ja, die gibt es. Hinweise gibt die Widerspruchsstatistik der Deutschen Rentenversicherung. Im Jahr 2014 wurden etwa 1,5 Millionen Rentenbescheide erlassen. In rund 1 900 Fällen wurde erfolgreich Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingelegt. Rund 95.500 Widersprüche - im Jahr zuvor 104.000 - wurden zurückgewiesen.
Von sich aus hat die Deutsche Rentenversicherung in rund 40 500 Fällen Bescheide im sogenannten Abhilfeverfahren korrigiert. Grund hierfür waren in der Regel nachgereichte Unterlagen, die bei Bescheiderteilung noch nicht vorlagen. Die restlichen Widerspruchsverfahren wurden etwa durch Rücknahme des Widerspruchs beendet.
Was sind die Hauptursachen für fehlerhafte Rentenbescheide?
Von der Heide: Sofern Fehler im Rentenbescheid auftauchen, sind sie meist darauf zurückzuführen, dass der Deutschen Rentenversicherung bei der Bearbeitung Informationen fehlten, weil der Versicherte zunächst nicht alle Nachweise oder Unterlagen vorgelegt hat. Wenn die Deutsche Rentenversicherung einen Fehler in einem Rentenbescheid feststellt, korrigiert sie diesen von Amts wegen.
Wo erhalte ich Antworten auf meine Fragen zum Versicherungsverlauf und zum Rentenbescheid?
Von der Heide: Kostenfreie und kompetente Auskünfte zu Ihrem Versicherungsverlauf und Ihrer Rente erhalten Sie ganz in Ihrer Nähe in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und bei den Versichertenberaterinnen und Versichertenberatern beziehungsweise Versicherungsältesten der Deutschen Rentenversicherung.
Die Adressen erfragen Sie am Servicetelefon unter der Telefonnummer 0800 10 00 48 00 (Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19.30 Uhr, Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr) oder im Internet unter: www.deutsche-rentenversicherung.de. (mz)