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Europäischer Zahlungsverkehr Europäischer Zahlungsverkehr: Was sich durch SEPA und IBAN ändert

Von Stefan Sauer 31.07.2014, 09:40
Alle 28 EU-Mitgliedsstaaten plus Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz nehmen an dem Verfahren teil.
Alle 28 EU-Mitgliedsstaaten plus Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz nehmen an dem Verfahren teil. dpa Lizenz

Berlin - Es hätte längst soweit sein sollen. Ursprünglich sollte der europäische Zahlungsverkehr bereits am 1. Februar 2014 auf ein einheitliches Verfahren umgestellt werden. Wegen mangelhafter Vorbereitungen in einigen EU-Ländern  war die Einführung der „Single European Payment Area“ (SEPA) aber um sechs Monate auf den 1. August verschoben worden. Zu den Nachzüglern zählte damals auch – man muss sogar sagen: vor allem - Deutschland.

Während in Finnland, der Slowakei und Luxemburg zum Jahreswechsel schon so gut wie alle Zahlungsvorgänge nach dem SEPA-Verfahren abgewickelt wurden und in großen Ländern wie Frankreich und Spanien die Quote über 80 Prozent lag, wurden in Deutschland nur 58,5 Prozent der Überweisungen und Lastschriften SEPA-konform vorgenommen.

Seither stieg der Anteil allerdings deutlich an. Bereits im Mai waren es 90 Prozent, mittlerweile nähert sich die Quote der 100-Prozent-Marke. Was müssen Privatpersonen und Betriebe beachten, wenn SEPA nun – endlich - verbindlich in Kraft tritt? ksta.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was verändert sich durch SEPA? 

Die augenfälligste Änderung betrifft die  für Überweisungen notwendigen Angaben. Anstelle der Kontonummer und Bankleitzahl tritt eine Buchstaben-Ziffern-Folge, die in Deutschland 22-stellige „International Bank Account Number“, kurz IBAN. Sie beginnt stets mit einem zweistelligen Ländercode. Die IBAN-Nummern von in Deutschland geführten Konten fangen daher alle mit DE an. Es folgt eine zweistellige Prüfziffer. Daran schließt sich die bisherige, in Deutschland stets achtstellige Bankleitzahl an.

Die übrigen zehn Ziffern entsprechen der bisherigen Kontonummer, wobei kürzere Kontonummern durch vorangestellte Nullen auf zehn Zeichen verlängern werden: Aus dem Konto 12345678 wird in der IBAN  0012345678. Eine komplette IBAN, die der Übersichtlichkeit halber immer in Viererblöcken geschrieben wird, sieht dann beispielsweise so aus: DE99 1001 0010 0012 3456 78. Für grenzüberschreitende Zahlungsvorgänge ist neben der IBAN für einen Übergangszeitraum bis zum 1. Februar 2016 auch die Bankenkennnummer BIC anzugeben. Bis zu diesem Tag können anstelle der IBAN-Nummer, auch weiterhin die alten Konto- und Bankleitzahlen verwendet werden.

Was bringt die ewig lange IBAN?

Durch die kontoindividuelle Prüfziffer sind versehentliche Fehlüberweisungen nicht mehr möglich: Falscheingaben werden beim Onlinebanking und in den Filialen sofort bemerkt, die Zahlung kann nicht erfolgen. So kompliziert, wie es auf den ersten Blick erscheint, ist die IBAN im übrigen nicht. Man muss sich neben dem „DE“ eigentlich nur das nachfolgende Prüfzahlpaar merken sowie gegebenenfalls zusätzliche Nullen vor der Kontonummer. Vielleicht ist es auch tröstlich zu wissen, dass die IBAN in anderen Ländern bis zu 34 Stellen umfassen kann. Die deutsche Version zählt zu den kürzeren.

Welche Länder nehmen am SEPA-Verfahren teil?

Alle 28 EU-Mitgliedsstaaten plus Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Damit gilt für rund 500 Millionen Menschen im größten Wirtschaftsraum der Erde ein einheitliches Verfahren für finanzielle Transaktionen. Wirtschaftsvertreter,  Zentralbanken und Regierungen der beteiligten Länder versprechen sich von SEPA einen deutlich effizienteren grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr.

Hinzu kommt, dass mehr als 30 außereuropäische Staaten, vor allem im Nahen und Mittleren Osten sowie in Nord- und Westafrika den IBAN-Standard übernommen haben. Auch Brasilien hat bei der internationalen Finanz-Genossenschaft SWIFT die Übernahme des IBAN-Standards registrieren lassen. Auf lange Sicht wird ein weltweit einheitliches Verfahren für den Zahlungsverkehr angestrebt.

Müssen Verbraucher aktiv werden?

In aller Regel nicht. Die Umstellung auf das SEPA-Verfahren haben Geldinstitute, Privatfirmen, Behörden und Versorgungsunternehmen längst abgeschlossen. Daueraufträge zum Beispiel wurden automatisch auf IBAN-Nummern umgestellt, auch Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit. Diese werden automatisch in ein „SEPA-Lastschriftmandat“ umgewandelt. Wie schon bei den alten Einzugsermächtigungen können eingezogene Beträge binnen acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückbeordert werden.

Sepa steht für „Single Euro Payments Area“ - ein einheitlicher Zahlungsraum für Transaktionen in Euro. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden standardisiert und nach gleichen Kriterien abgewickelt - egal ob sie ins Inland oder über Grenzen gehen. „Sepa ist ein wichtiger Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union“, erklärte Bundesbankvorstand Carl-Ludwig Thiele am Mittwoch in Frankfurt.

Grundsätzlich alle Kontoinhaber - egal ob Privatpersonen, Unternehmen oder Vereine. Es gibt jedoch unterschiedliche Fristen. Während Unternehmen und Vereine vom 1. August 2014 an Überweisungen nur noch nach dem Sepa-Format mit neuer internationaler Kontonummer (IBAN) vornehmen dürfen, können Verbraucher noch bis zum 1. Februar 2016 die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl benutzen. Firmen und Vereinen, die Sepa noch nicht eingeführt haben, bleiben noch gut fünf Wochen. Eine weitere Fristverlängerung wird es nicht geben.

Er muss sich zunächst an neue Begriffe gewöhnen: Die internationale Kontonummer IBAN („International Bank Account Number“) und den Bankcode BIC („Business Identifier Code“). Außerdem müssen bei Überweisungen künftig mehr Kästchen ausgefüllt werden als bisher. Statt der inländischen Kontonummer mit meist zehn Stellen ist die IBAN einzutragen, deren Länge von Land zu Land unterschiedlich ist. In Deutschland hat die IBAN 22 Stellen. Sie beginnt mit dem Ländercode (für Deutschland: DE) und einer zweistelligen Prüfziffer. Danach folgt eine nationale Komponente, in Deutschland sind das die bisherige Bankleitzahl und die bisherige Kontonummer des Kunden.

Der BIC ersetzt die Bankleitzahl. Statt Zahlen gibt es eine Buchstabenfolge, die die Zielbank eindeutig identifiziert. Der Code, manchmal auch SWIFT-Code genannt, besteht aus acht bzw. elf Zeichen. Allerdings ist die alte Bankleitzahl ja schon in der IBAN enthalten. Deshalb soll der BIC ab Februar 2014 bei Transfers im eigenen Land wegfallen, ab Februar 2016 auch bei Zahlungen ins Ausland.

Privatkunden müssen zunächst nicht aktiv werden. Kreditinstitute stellen Daueraufträge automatisch um. Einzugsermächtigungen zum Beispiel von Energieversorgern oder Vereinen behalten ihre Gültigkeit. Verbraucher werden von ihnen über die Umstellung auf Sepa-Lastschrift informiert. Verbraucherschützer raten aber, die in dem Informationsschreiben angegebene IBAN auf Richtigkeit zu prüfen.

Im schlimmsten Fall geht das Geld aus, weil Banken Zahlungen im alten Format nicht mehr annehmen und sich so die Abwicklung von Geschäften verzögert. Die Bundesbank mahnt zur rechtzeitigen Umstellung, „ansonsten drohen Liquiditätsengpässe und Zahlungsverzug“. Zwar sind Banken technisch in der Lage, auch Überweisungen und Lastschriften im alten Format in Sepa-Standard zu übersetzen, nach dem 1. August könnten dafür aber Gebühren fällig werden.

Eine Überweisung ins europäische Ausland soll im Sepa-Verfahren schneller gehen und nur noch einen Bankgeschäftstag dauern. Wer nicht online überweist, sondern einen herkömmlichen Überweisungsträger ausfüllt, muss mit zwei Arbeitstagen rechnen. Derzeit kann es bei Auslandstransfers mitunter bis zu eine Woche dauern, bis das Geld ankommt. Auslandsüberweisungen sollen außerdem nicht mehr teurer sein als Geldtransfers im Inland. Die Bundesbank verweist auf Hochrechnungen, wonach sich die Kostenersparnis durch Sepa für einen Zeitraum von sechs Jahren auf 123 Milliarden Euro summieren dürfte. Sepa-Überweisungen sind allerdings nur in Euro möglich. Bei anderen Währungen muss der Bankkunde eine Auslandsüberweisung vornehmen.

Eigentlich war der 1. Februar 2014 der Stichtag für Vereine und Unternehmen. Doch Anfang Januar verlängerte die EU-Kommission die Übergangsfrist um sechs Monate bis zum 1. August, um ein Zahlungschaos zu vermeiden. Grund war, dass die Umstellung auf Sepa zu diesem Zeitpunkt noch nicht weit genug fortgeschritten war.

Tätig werden müssen Privatpersonen, denen eine Einzugsermächtigung (bzw. ein Lastschriftmandat) erteilt wurde, die also berechtigt sind, von einem Fremdkonto Geld einzuziehen. Hierfür ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer, kurz: Gläubiger-ID, notwendig. Diese elfstellige Nummer muss bei der Bundesbank beantragt werden. Notwendig ist die Gläubiger-ID zudem für Unternehmen und Behörden, aber zum Beispiel auch für Vereine, die ihre Mitgliedsbeiträge über Lastschriftverfahren einziehen.

SEPA-Überweisungen werden ab dem 1. August verbindlich.
SEPA-Überweisungen werden ab dem 1. August verbindlich.
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