Baby nach Karneval Baby nach Karneval: Wann ist ein Vaterschaftstest fällig?

Gerade im Karneval wird viel „gebützt“ – und viele Narren gehen noch weiter und haben Sex miteinander, ohne Verhütung. Kommt dann neun Monate später ein kleiner Jeck zur Welt, verstehen manche Väter plötzlich keinen Spaß mehr: Sie streiten alles ab. Aber wehren können sie sich gegen einen Vaterschaftstest nicht, denn das Gericht darf ihn anordnen, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft.
„Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird das Jugendamt hierüber vom Standesamt informiert“, so das Bundesfamilienministerium. Es biete daraufhin der Mutter sofort Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung des Kindes an. Auch kann sich die Mutter von sich aus direkt ans Jugendamt wenden.
Welche Folgen gibt es für die Beteiligten?
„Ist die Mutter im Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet, gilt das Kind als Kind des Ehemannes, auch wenn es nicht von dem Ehemann stammt“, sagt Rechtsanwalt Peter Knoch von der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle aus Bonn. Dieser und auch die Mutter des Kindes können aber die Vaterschaft anfechten, und zwar innerhalb von zwei Jahren ab Kenntnis der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen.
Ist die Mutter bei der Geburt des Kindes nicht (mehr) verheiratet, ist das Baby zunächst einmal vaterlos. Der Erzeuger kann die Vaterschaft aber mit Zustimmung der Mutter anerkennen. Stimmt die Mutter nicht zu und gilt auch kein anderer Mann als Vater, bleibt dem Erzeuger nicht anders übrig, als die Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen. Lässt sich die Abstammung ausnahmsweise einmal nicht eindeutig klären, wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit, das ist der Zeitraum vom 300. bis zum 181. Tag vor der Geburt, beigewohnt hat.
Möglicher Vater ist zum Test verpflichtet
Verweigert ein Mann einer Mutter einen Vaterschaftstest, kann die Frau den mutmaßlichen Erzeuger ihres Kindes per Gerichtsbeschluss dazu zwingen. „Wenn sich der mutmaßliche Vater weigert, kann das Gericht eine Speichelprobe erzwingen“, erklärt der Rechtsanwalt Jochem Schausten von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Das kann so weit gehen, dass Polizisten den mutmaßlichen Vater zu einem Labor bringen, in dem ihm die Mediziner die Probe abnehmen.
Seitensprung verschwiegen: Was steht Belogenen zu?
Manche Ehefrau verschweigt den Seitensprung und lässt ihren Mann im Glauben, der leibliche Vater zu sein. Zahlt der belogene Gatte Kindesunterhalt und kommt irgendwann hinter den Betrug, darf er sogar Schadenersatz verlangen. Es kann nämlich eine sittenwidrige Schädigung im Sinne von § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Betracht kommen – zum Beispiel wenn Zweifel des Ehemannes an der Vaterschaft durch unzutreffende Angaben oder Leugnen der Mutter zerstreut wurden.
Auch ein zivilrechtlicher Regressanspruch gegen die Mutter oder gegen den biologischen Vater kann sich aus §§ 280, 242 BGB ergeben. Betroffene Männer sollten sich durch einen Anwalt beraten lassen.
Leibliche Väter haben nicht in jedem Fall Anspruch auf Anerkennung ihrer Vaterschaft. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2013 entschieden und die Klage eines Mannes aus dem sächsischen Zwickau abgewiesen. Wenn das Kind eine „sozial-familiäre Beziehung“ zu seinem rechtlichen Vater habe, sei eine entsprechende Klage ausgeschlossen, so die Richter.
Unter Umständen habe der biologische Vater jedoch ein Recht auf Umgang mit dem Kind, hieß es weiter. Der Kläger war überzeugt, der leibliche Vater eines Mädchens zu sein, das in die Ehe seiner Mutter mit einem anderen Mann hineingeboren wurde. Der mutmaßlich leibliche Vater hatte eine Beziehung mit der Mutter, bis das Kind vier Monate alt war. Dennoch ist der Ehemann vor dem Gesetz der Vater. Der Kläger focht die Vaterschaft des Ehemannes an und scheiterte in den unteren Instanzen.
Auch die Verfassungsrichter verweigerten dem biologischen Vater ein Anfechtungsrecht. Das sei mit der Verfassung vereinbar, um die bestehende „rechtlich-soziale“ Familie zu schützen. Sollte der Kläger jedoch in den Monaten nach der Geburt des Kindes eine „sozial-familiäre“ Beziehung zu dem Mädchen aufgebaut haben, stehe ihm ein Recht auf Umgang zu. Die Richter bestätigten damit ihre bisherige Rechtsprechung und beriefen sich auch auf ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes von 2012.
Bekommt ein unverheiratetes Paar ein Kind, darf der Vater in der Erziehung rechtlich gesehen gar nichts bestimmen. „Das geht dann nur mit der Zustimmung der Mutter“, sagt Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Das heißt zum Beispiel: Er darf Sohn oder Tochter nicht bei der Kindertagesstätte anmelden, kann nicht über eine medizinische Behandlung entscheiden oder über das Geld auf dem Konto des Kindes, etwa wenn es geerbt hat.
Damit unverheiratete Paare rechtlich mit Ehepaaren gleichgestellt sind, brauchen sie zwei Dokumente: Zunächst muss der Mann die Vaterschaft offiziell anerkennen. Dafür besorgt er sich beim Jugend- oder Standesamt eine sogenannte Anerkennung. „Damit wird aus dem biologischen Vater der rechtliche Vater“, erklärt Becker. Dann ist er mit dem Kind unterhaltsrechtlich und erbrechtlich verbunden.
Will er allerdings auch in der Erziehung mitbestimmen, braucht er zusätzlich die Sorgeerklärung. „Dann hat er das Recht auf die gemeinsame elterliche Sorge.“ Ein Recht zweiter Klasse sei das nicht. Mit beiden Dokumenten hat der Vater seinem Kind gegenüber die gleichen Rechte wie ein Vater, der mit der Mutter verheiratet ist.
Wie sieht es aus, wenn die Kindesmutter geschieden ist oder in Trennung lebt?
Der rechtliche Vater könne den leiblichen Vater nur eingeschränkt „ausbooten“, so Rechtsanwalt Peter Knoch. Mit der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft durch Trennung oder Scheidung lässt nur dann noch von einer sozial-familiären Beziehung sprechen, wenn das daraus entstandene Vertrauensverhältnis zum Kind noch besteht und seine gegenwärtige Bezugswelt prägt: „Das heißt, der rechtliche Vater hat regelmäßigen Umgang und kümmert sich auch sonst um das nicht von ihm stammende Kind“, sagt Knoch.
Gelinge es dem rechtlichen Vater hingegen nicht, die frühere enge Beziehung zu seinem Kind aufrecht zu erhalten, sei der Weg für eine Anfechtung durch den Erzeuger des Kindes frei.
Hat der leibliche Vater ein Recht auf Umgang mit dem Kind?
Auch wenn die Vaterschaft aufgrund einer sozial-familiären Beziehung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind häufig nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, steht dem leiblichen Papa ein eigenes Umgangsrecht zu. Dafür sorgt ein Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen Vaters, das im Juli 2013 inkraft trat. Demnach muss der Umgang dem Kindeswohl dienen - und der Vater muss ein ernsthaftes Interesse an seinem Kind haben.
„Das Umgangsrecht gibt dem biologischen Vater somit zumindest die Möglichkeit, seinem Kind eine Bezugsperson zu sein bzw. zu werden und an seiner Entwicklung teilzuhaben“, sagt Anwalt Peter Knoch. Das sei wenig, aber immer noch besser als nichts. (gs/dpa)
