Streit um Umgangsrecht Gegen den Willen der Eltern: Gericht stärkt Rechte von Großeltern: Enkelin darf weiterhin von Kita abgeholt werden
Belastender Streit um das Umgangsrecht: Das OLG Naumburg hat die Beschwerde von Eltern aus Wittenberg zum Umgangsrecht mit den Großeltern abgewiesen. Trotz eskalierter Streitigkeiten wird das Umgangsrecht der Großeltern beibehalten.
Wittenberg. - Wer im Fall eines Streits um das Umgangsrecht eine gerichtliche Entscheidung oder einen Vergleich abändern lassen möchte, muss triftige Gründe vorlegen.
So hat das Oberlandesgericht Naumburg im Sinne der Erziehungskontinuität die Beschwerde zweier Eltern aus Wittenberg zum Umgang mit den Großeltern zurückgewiesen.
In dem verhandelten Fall legten die Eltern einer mittlerweile dreijährigen Tochter Beschwerde gegen einen Vergleich des Amtsgerichts Wittenberg ein. Dort wurde verfügt, dass die Großeltern ihr Enkelkind einmal die Woche von der Kita abholen und zum Abendbrot zurückbringen durften.
Schwierige Familienverhältnisse: Konflikte eskalieren
Bis das Kind etwa eineinhalb Jahre alt war, hatten Großeltern und Eltern gemeinsam in einem Haus gelebt. Doch es kam häufig zum Streit, sodass die Eltern mit der Enkeltochter auszogen. Nur noch alle zwei Wochen das Enkelkind zu sehen und ab und an bei gemeinsamen Familientreffen war den Großeltern zu wenig. Sie klagten auf Umgang.
Tatsächlich sind Fälle zum Umgangsrecht mit Großeltern sehr selten und werden statistisch in Sachsen-Anhalt nicht erfasst.
Im Gegensatz zum elterlichen Umgangsrecht gibt es einen Unterschied: Während ein Gericht davon ausgeht, dass der Umgang mit Mutter und Vater dem Wohl des Kindes dient, muss laut Marie-Luise Merschky, Fachanwältin für Familienrecht, dieser positive Effekt beim Umgang mit Großeltern zunächst festgestellt werden. Dabei spielten viele Faktoren eine Rolle.
Denn was dem Kindeswohl diene, sei nirgendwo definiert. Man könne aber davon ausgehen, so Merschky, dass wenn ein Verhältnis zerstritten ist, dass das in der Regel nicht zuträglich sei. Das Kind gerate in einen Loyalitätskonflikt zwischen Eltern und Großeltern.
Erziehungskontinuität: Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt
Allerdings: Auch eine bestehende gerichtliche Entscheidung wieder aufzurollen, könne dem Kindeswohl schaden. „Daher müssen triftige Gründe für eine Abänderung vorliegen“, so Merschky. Dabei würde das Gericht immer ein eigenes Urteil etwa über das Jugendamt einholen.
"Schade, dass das so eskaliert ist": So reagieren Leser auf den Fall aus Wittenberg
Der Ausgang ist stets ungewiss. „Das Gesetz sieht überhaupt gar nichts vor. Alles ist abhängig vom Einzelfall“, erklärt die Fachanwältin aus Halle. Merschky empfiehlt im Falle eines Streits, zum Wohle des Kindes über seinen Schatten zu springen. Und: „Die Erziehung der Eltern ist immer vorrangig.“