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  7. Urlaubsplanung für 2025: Was erlaubt ist und worauf Arbeitnehmer bestehen können

Ferien 2025 Gesamten Urlaub für nächstes Jahr jetzt schon planen? Was Arbeitnehmer wissen müssen

Urlaub schon jetzt für das ganze Jahr 2025 beantragen? Für viele Arbeitnehmer klingt das unmöglich. Was Beschäftigte wissen müssen und welche Urlaubstage flexibel bleiben dürfen.

Von dpa/DUR Aktualisiert: 12.12.2024, 11:46
Der Arbeitgeber darf maximal 60 Prozent des Jahresurlaubs vorgeben. Die verbleibenden 40 Prozent können Beschäftigte zur individuellen Planung nutzen.
Der Arbeitgeber darf maximal 60 Prozent des Jahresurlaubs vorgeben. Die verbleibenden 40 Prozent können Beschäftigte zur individuellen Planung nutzen. Foto: picture alliance/dpa | Finn Winkler

Bremen. - Haben Sie auch schon alle Urlaube für 2025 geplant? Oder gehören Sie eher zum Typ Last Minute und wissen noch gar nicht, wann Sie sich freinehmen möchten? Manche Arbeitgeber planen am liebsten voraus – und fordern ihre Beschäftigten auf, allen Urlaub schon jetzt für das gesamte kommende Jahr zu beantragen. Aber ist das erlaubt? 

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Nein, der Arbeitgeber kann zwar verlangen, dass Arbeitnehmer ihren Urlaub frühzeitig planen - aber das darf nicht für den gesamten Anspruch gelten. Eine bestimmte Zahl an Urlaubstagen müssen Beschäftigte schließlich auch für unvorhergesehene Fälle zurückhalten können.

Flexibilität ja, aber Ablehnung von Urlaubswünschen geht auch

Der Arbeitgeber darf in der Regel maximal 60 Prozent des Jahresurlaubs vorgeben, erklärt die Arbeitnehmerkammer Bremen. Die verbleibenden 40 Prozent können Beschäftigte somit zur individuellen Planung nutzen. 

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Wie die Arbeitnehmerkammer Bremen vorrechnet, wären es bei einer Fünf-Tage-Woche und dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Urlaubstagen pro Jahr insgesamt 8 Urlaubstage, die frei verplanbar bleiben müssen. 

Es sind aber auch immer Ausnahmen von dieser Regelung denkbar - etwa, weil in der zweiten Jahreshälfte besonders viele Aufträge anstehen. Und: Der Urlaub muss ganz normal beantragt werden.

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Heißt: Der Arbeitgeber kann die Urlaubswünsche unter bestimmten Umständen auch ablehnen, so die Arbeitnehmerkammer. Etwa, wenn Kolleginnen und Kollegen mit Kindern zu Ferienzeiten Vorrang haben oder dringende betriebliche Belange gegen die freien Tage sprechen.