Extra Extra: Blinddarm-OP kostet 33 000 Euro
Halle/MZ. - "Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten jedoch nur maximal die Kosten, die sie im Krankheitsfall auch im Inland übernommen hätten", betont Meisel. Auch die Kosten eines Krankenrücktransportes werden von den gesetzlichen Kassen generell nicht erstattet.
Wie schnell man ohne privaten Schutz vor einem immensen Kostenberg stehen kann, macht Walter Holzhammer, Prokurist der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG, an einem Beispiel deutlich: In Griechenland war ein Urlauber kürzlich mit schweren Bauchschmerzen in eine staatliche Klinik eingeliefert worden. Erst nach drei Tagen waren sich die Ärzte über die Diagnose einig: Blinddarmentzündung. Für die notwendige Operation musste der Patient in eine Privatklinik mit Intensivstation verlegt werden. Dort entstanden Kosten von mehr als 33 000 Euro. Davon bezahlte die gesetzliche Kasse lediglich 2 822,58 Euro.
Außerhalb Europas und in Ländern, mit denen Deutschland keine Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat wie Ägypten oder Thailand, hätte nach den Worten von Verbraucherschützerin Meisel die gesetzliche Krankenkasse gar keine Kosten übernommen.
Simone Meisel empfiehlt, beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung genau hinzuschauen, wer im Falle eines Krankenrücktransportes "ohne Wenn und Aber Hilfe anbietet." Einzelne Versicherer kommen ihren Worten zufolge nur dann für den Rücktransport auf, wenn dieser medizinisch notwendig ist. "Medizinisch notwendig sind heutzutage Rücktransporte selbst aus exotischen Urlaubsländern kaum mehr", merkt Holzhammer an. Er empfiehlt genauso wie die Verbraucherschützerin, auf den Passus "medizinisch sinnvoll und vertretbar" zu achten. Darunter falle unter Umständen auch der Rücktransport eines kranken Kindes, das in Deutschland bei seinen Eltern einfach schneller genese.
Rat zum Krankenversicherungsschutz im Urlaub in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale oder am Telefon unter 0900 / 1775 770 (1 Euro / Min. aus dt. Festnetz)