1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. EuGH-Urteil: Schadenersatz bei Flugverspätung

EuGH-Urteil: Schadenersatz bei Flugverspätung

17.02.2016, 12:36
Bei Verspätung eines Flugzeugs kann Schadenersatz fällig werden. Foto: Hannibal
Bei Verspätung eines Flugzeugs kann Schadenersatz fällig werden. Foto: Hannibal dpa

Luxemburg - Bei einer Flugverspätung seiner Mitarbeiter kann ein Arbeitgeber Schadenersatz von der Airline verlangen. Die Fluggesellschaft hafte für Schäden, der dem Arbeitgeber durch die Verspätung entstanden seien, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

festgelegte Höchstsumme für Verspätungsschäden fordern, die derzeit bei rund 5000 Euro liegt. Das Abkommen aus dem Jahr 1999 regelt Haftungsfragen im internationalen zivilen Luftverkehr.

(Rechtssache C-429/14).

Im vorliegenden Fall ging es um den Streit zwischen der Fluggesellschaft Air Baltic und dem Sonderermittlungsdienst der Republik Litauen. Zwei Mitarbeiter des Dienstes erreichten ihr Flugziel in Aserbaidschan mehr als 14 Stunden verspätet. Gemäß litauischen Regelungen musste der Arbeitgeber deshalb zusätzliche Reisekosten und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Diese forderte der Sonderermittlungsdienst von der Airline zurück. Der Fall ging bis zum Obersten Gerichtshof Litauens, der den EuGH um Prüfung bat. (dpa)