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Dürfen Arbeitnehmer ihre Elternzeit verkürzen?

16.11.2020, 03:34
Ihre Elternzeit können Arbeitnehmer nur mit Zustimmung des Arbeitgebers verkürzen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Ihre Elternzeit können Arbeitnehmer nur mit Zustimmung des Arbeitgebers verkürzen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn dpa-tmn

vorzeitig beenden?

, Absatz 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Womöglich hat der Arbeitgeber allerdings eine Vertretung eingestellt und braucht nicht zwei Personen auf einer Position - dann könnte er den Wunsch auch ablehnen.

Besondere Härtefälle

Es gibt jedoch Ausnahmen. So heißt es im BEEG weiter, dass in „Fällen besonderer Härte” die vorzeitige Beendigung der Elternzeit beantragt werden kann. Arbeitgeber können diesen Antrag dann nur aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen, und zwar innerhalb von vier Wochen.

Zu diesen Härtefällen zählen etwa eine schwere Krankheit eines Elternteils oder die erhebliche Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der Eltern, also etwa wenn der Partner arbeitslos wird.

Ausnahmen auch bei erneuter Schwangerschaft

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Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

© dpa-infocom, dpa:201113-99-321654/6