Bafög Bafög: Einkommen der Eltern zählt
Halle/MZ. - Manuela M., Halle: An welchen Kriterien wird der Bafög-Anspruch eigentlich bemessen?
Antwort: Im Wesentlichen an drei: Den Einkommensverhältnissen der leiblichen Eltern, einem eventuellen Einkommen - etwa durch einen Studentenjob - und möglicherweise vorhandenem Vermögen des Antragstellers.
Mandy H., Naumburg: Wie viel kann ich hinzuverdienen, ohne dass mir als Studentin der Verdienst auf meinen Bafög-Bezug angerechnet wird?
Antwort: Verdienen Sie nicht mehr als 350 Euro monatlich oder 4 200 Euro in einem zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum, hat das keine Auswirkung auf die Höhe Ihres Bafögs. Höhere Verdienste werden mit dem übersteigenden Betrag auf das Bafög angerechnet. Praktikantenvergütungen werden im Gegensatz zu Einkommen aus Nebenjobs voll angerechnet.
Petra H., Klostermansfeld: Meine Tochter will in Magdeburg studieren. Was sollte sie bei ihrem Antrag auf Bafög beachten?
Antwort: Wichtig ist, dass der Antrag vollständig ausgefüllt wird. Wer zum ersten Mal einen Bafög-Antrag ausfüllt, sollte ihn daher besser persönlich beim Studentenwerk abgeben. Hier kann gleich auf fehlende Angaben hingewiesen werden.
Jana M., Saalekreis: Stimmt es, dass für meinen jetzigen Bafög-Antrag bei der Einkommensangabe der Eltern das Einkommen von 2005 anzugeben ist?
Antwort: Für den Bafög-Antrag ist immer das Einkommen der Eltern zwei Jahre vor Antragstellung beziehungsweise vor dem Bewilligungszeitraum ausschlaggebend. Es wird mit dem entsprechenden Steuerbescheid ausgewiesen.
Birgit A., Burgenlandkreis: Wesentlich maßgeblich für die jetzige Bafög-Bewilligung ist doch das Einkommen der Eltern von 2005. Während ich damals noch Arbeitslosengeld bezogen habe, erhalte ich jetzt aufgrund des Verdienstes meines Mannes kein Arbeitslosengeld II mehr. Damit ist jetzt das reale Elterneinkommen für die Bafög-Berechnung unserer Tochter gegenüber 2005 völlig anders. Müsste das nicht berücksichtigt werden?
Antwort: Da das Einkommen der Eltern durch den Entgelt-Wegfall der Mutter in diesem Jahr niedriger ausfällt als 2005, kann für die Bafög-Berechnung auch das aktuelle Einkommen der Eltern zugrunde gelegt werden. Ihre Tochter müsste zusätzlich zum Bafög-Antrag eine Aktualisierung des Einkommens der Mutter beantragen. Für den Aktualisierungsantrag ist das Formblatt 7 maßgeblich. Unabhängig davon sind dennoch die Einkommen der Eltern aus dem Jahre 2005 anzugeben.
Anne H., Merseburg: Zählt Wohngeld bei der Bafög-Berechnung zum Einkommen der Eltern?
Antwort: Wohn- und Kindergeld zählen beim Einkommen der Eltern für den Bafög-Antrag studierender Kinder generell nicht mit.
Solveig A., Naumburg: Der Antrag unserer Tochter auf Bafög für ihr Direktstudium in einem EU-Land wurde abgelehnt. Zugleich wurden wir informiert, dass sich die Situation aufgrund einer Gesetzesänderung für unsere Tochter positiv ändern könnte.
Antwort: Voraussetzung für den Bafög-Bezug bei einem Studium in einem EU-Land ist derzeit - soweit alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind -, dass der Studierende das erste Studienjahr in Deutschland absolviert hat: Er kann dann aus Deutschland sein Bafög ins EU-Land mitnehmen. Ein vorliegender Gesetzesentwurf sieht vor, dass dieses "Deutschland-Studienjahr" als Voraussetzung für den Bafög-Bezug im EU-Land nicht mehr notwendig sein soll. Während die erste Lesung des Gesetzentwurfs bereits erfolgt ist, sollen die zweite und dritte Lesung voraussichtlich im November stattfinden. Damit der Entwurf zum Gesetz wird, müsste der Bundesrat zustimmen. Offen ist, wie die Übergangsvorschriften für das Gesetz gestaltet werden.
Karola S., Wittenberg: Unser Sohn ist im achten Semester, hat bis September Bafög bekommen und befindet sich jetzt in der Diplomphase. Da er ein halbjähriges Praktikum absolviert hat, verlängert sich seine Regelstudienzeit um dieses halbe Jahr. Sollte er für diese Zeit als finanzielle Überbrückung einen KfW-Kredit beantragen?
Antwort: Sinnvoller wäre es, eine Studienabschlussbeihilfe zu beantragen. Das ist Bafög in Form eines verzinslichen Bankdarlehens, das von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt wird. Den Antrag darauf müsste Ihr Sohn beim Bafög-Amt des Studentenwerks stellen. Voraussetzung ist, dass Ihr Sohn eine Zulassung zur Abschlussprüfung beziehungsweise zum Diplom vorweisen kann. Die Studienabschlusshilfe kann längstens ein Jahr und zu günstigen Konditionen gewährt werden. Im Gegensatz zum in der Regelstudienzeit geleisteten Bafög muss sie vollständig zurückgezahlt werden.
Barbara A., Halle: Wie hoch darf das Einkommen von uns Eltern sein, damit unsere Tochter während ihres Studiums Bafög erhält?
Antwort: Die Einkommensgrenzen für Eltern werden immer individuell ermittelt, da hier unterschiedliche Pauschalen und Freibeträge bei der Bafög-Berechnung eine Rolle spielen. Pauschal lässt sich nur sagen: Bei einem Einzelkind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, wären Einkünfte über 50 000 Euro im Jahr an der Grenze. Hier müsste geprüft werden, ob noch ein Anspruch besteht.
Helga H., Zeitz: Wird bei der Rückzahlung von Bafög ein Teil des Geldes erlassen?
Antwort: Bafög wird zur Hälfte als Zuschuss gewährt und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Das Darlehen muss zurückgezahlt werden. Es bestehen aber Erlassungsmöglichkeiten bei guten Studienleistungen sowie bei vorzeitiger vollständiger oder teilweiser Tilgung.
Thomas P., Dessau: Wird das Vermögen der Eltern für die Bewilligung von Bafög bei den Kindern herangezogen?
Antwort: Das Vermögen der Eltern wird zur Bafög-Berechnung der studierenden Kinder nicht herangezogen. Im Steuerbescheid ausgewiesene Kapitalerträge werden zum Einkommen gerechnet.
Christian S., Halle: Ich habe gehört, dass man kein Bafög bekommt, wenn man ein Sparguthaben hat. Stimmt das?
Antwort: Nur wenn Ihr Vermögen 5 200 Euro übersteigt, dann mindert der Betrag, der über dieser Grenze liegt, ihren eventuellen Bafög-Anspruch.
Rüdiger K., Halle: Unser Enkel will erst im nächsten Jahr studieren. Kann man sein Bafög schon mal vorab berechnen lassen?
Antwort: Das Bafög-Amt kann prüfen, ob ihr Enkel vom Grunde her überhaupt förderfähig ist. Sicherlich kann man bei einem Termin auch schon überschlagen, wie viel ihr Enkel beziehen könnte.
Fragen und Antworten notierten Manuela Bank und Dorothea Reinert